Bin Ladens Ex-Leibwächter Gericht: Abgeschobener Islamist könnte zurückgeholt werden

Gelsenkirchen (dpa) - Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hält es für möglich, dass der trotz Verbots nach Tunesien abgeschobene islamistische Gefährder Sami A. wieder nach Deutschland gebracht werden muss.

Das Verwaltungsgericht hatte die Abschiebung des Ex-Leibwächters von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden am Donnerstag untersagt.

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„Es liegt jetzt daran, ob und wie sich der Betroffene gegen die Abschiebung wehrt“, sagte Gerichtssprecher Wolfgang Thewes der „Neue Ruhr/Neue Rhein-Zeitung“ (NRZ/Samstag).

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Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hatte zuvor in Berlin auf die Frage, ob der Gefährder womöglich nach Deutschland zurückgeholt werden müsse, gesagt: „Das ist tatsächlich Sache von NRW und im Ergebnis des Gerichts.“

Das Verwaltungsgericht hatte die Abschiebung des Ex-Leibwächters von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden am Donnerstag untersagt, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) aber erst am Freitagmorgen über die Entscheidung informiert. Sami A. war zuvor am Freitagmorgen gegen 7.00 Uhr mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland Tunesien geflogen worden.

Der Gerichtssprecher kritisierte das Bamf. „Es ist vom Bamf der Eindruck erweckt worden, als warte man ab, bis wir entschieden haben.“ Das Vorgehen der Behörde sei „wider alle Gepflogenheiten und informellen Absprachen“. Das Bamf untersteht dem Bundesinnenministerium.