Hausbesuche: Wann muss der Arzt seine Praxis verlassen?

Oft sind Mediziner verpflichtet, ihre Patienten zu Hause zu behandeln. Bei gesetzlich Versicherten zahlt das die Kasse.

Häufig handelt es sich um eine Langzeitbetreuung, in deren Rahmen es wichtig ist, dass der Arzt regelmäßig nach dem Patienten sieht (Symbolbild).

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Düsseldorf. Starke Schmerzen, hohes Fieber, Kreislaufprobleme oder eine Gehbehinderung machen den Gang zum Arzt für Patienten oft schwierig oder sogar unmöglich. Wer seinen Mediziner nicht in seiner Praxis aufsuchen kann, sollte bei Bedarf einen Hausbesuch in Anspruch nehmen. Das bedeutet: Der Arzt kommt zum Patienten in dessen vier Wände. Dort finden dann Untersuchung und Versorgung statt. Sehr hilfreich dabei ist, dass der Arzt die Rezepte für Medikamente gleich mitbringt.

Wann besteht der Anspruch auf einen Hausbesuch?

Grundsätzlich gilt: Zwischen Patient und Arzt muss ein Behandlungsvertrag bestehen. Dies ist der Fall, wenn der Arzt die Behandlung in seiner Praxis begonnen, telefonisch beraten oder einfach nur einen Termin mit dem Erkrankten vereinbart hat. Der Arzt ist zum Hausbesuch verpflichtet, wenn der Patient aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Praxis kommen kann oder der Weg dorthin unzumutbar wäre.

In welchen Fällen eignen sich Hausbesuche nicht?

Hausbesuche eignen sich nicht für Notsituationen. Bei Unfällen oder lebensgefährlichen Zuständen sollten Patienten den Rettungsdienst unter der Nummer 112 verständigen. Der allgemeine Notdienst ist bundesweit unter der Nummer 116 117 zu erreichen.

Kommen Hausbesuche nur bei schwerer Krankheit infrage?

Nein. Ältere, pflegebedürftige oder chronisch kranke Patienten können ebenfalls Anspruch auf einen vorbeugenden Hausbesuch haben. Das Ziel ist dabei, die Krankheit positiv zu beeinflussen und eine Verschlechterung zu verhindern. Häufig handelt es sich um eine Langzeitbetreuung, in deren Rahmen es wichtig ist, dass der Arzt regelmäßig nach dem Patienten sieht.

Führen auch Fachärzte Hausbesuche durch?

Ja. Auch sie sind dazu verpflichtet, wenn aufgrund der Erkrankung ein Hausbesuch medizinisch notwendig ist. Das gilt für Urologen, Kinderärzte und andere Fachärzte, mit denen ein Behandlungsvertrag besteht.

Wer trägt die Kosten?

Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Vergütung des Arztes. Privat Versicherte müssen ein Wegegeld zahlen.

Kann der Arzt einen Hausbesuch ablehnen?

Das kommt darauf an: Grundsätzlich kann der Arzt den Hausbesuch auf eine für ihn passende Zeit legen, zum Beispiel vor oder nach seiner Sprechstunde. Ist er aus der Distanz jedoch nicht sicher, ob der Hausbesuch aufgeschoben werden kann, muss er seine Praxis auch während der Sprechstunden verlassen. Ferndiagnosen per Telefon sind laut Bundesgerichtshof meist ungeeignet, um sich ein Bild über die Erkrankung eines Patienten zu machen. Die Verpflichtung zum Hausbesuch kann jedoch entfallen, wenn der Arzt beispielsweise wegen unaufschiebbaren Behandlungen nicht abkömmlich ist.

Welche Konsequenzen drohen dem Arzt, wenn er einen Hausbesuch ohne Grund verweigert?

Unterlässt der Arzt den Hausbesuch beim Patienten, hat das folgende Konsequenzen: Außer den Schadensersatzansprüchen des Erkrankten wegen Verletzung des Behandlungsvertrags können berufsgerichtliche Verfahren drohen, die von der Ärztekammer eingeleitet werden. Die in der Berufsordnung niedergelegte Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung wird auch als Grundlage der Hausbesuchspflicht angesehen.