Sicherheit auf dem Schulweg in Hilden und Haan So werden Kinder vor Fremden geschützt

Haan/Hilden · Immer wieder machen auch in Hilden und Haan Facebook-Posts die Runde, in denen vor Unbekannten gewarnt wird, die Kinder ansprechen oder gar ins Auto ziehen wollen. Wie sollen Eltern darauf reagieren? Diese Tipps gibt die Polizei.

Viele Eltern haben Sorge davor, dass ihr Kind aus einem Auto heraus von Fremden angesprochen werden könnte. Wichtiger Tipp: Dieses Mädchen geht zu nah ans Auto. Besser: größeren Abstand einhalten.

Foto: Ahlen, Heike (hah)

Immer wieder sind Posts auf Facebook zu lesen, mit denen Eltern einander vor vermeintlichen Straftätern warnen wollen: „Gestern Nachmittag kam es nach dem Offenen Ganztag zu einem Vorfall, bei dem man versucht hat, ein Kind unserer Schule in einem schwarz-weißen Transporter zu ziehen“, ist da beispielsweise zu lesen. Andere berichten davon, dass eine verdächtige Person in Nähe der Schule beobachtet wurde oder versucht habe, Kinder anzusprechen.

Für Eltern ist es eine der schlimmsten Vorstellungen, jemand Fremdes könnte ihre Kinder entführen und ihnen etwas antun. Daher erfahren diese Posts auch in Hilden und Haan stets große Aufmerksamkeit. „Das ist immer in den sozialen Netzwerken ein Thema, vor allem zu Schulbeginn“, berichtet der Sprecher der Kreispolizei Daniel Uebber. Doch was davon ist eine Fehlmeldung – und was ist echt? Wie können und sollten Eltern solche Posts bewerten – und wie ihre Kinder darauf vorbereiten, ihren Schulweg selbstständig zu gehen und währenddessen auf Gefahren zu achten, ohne aber Panik zu schüren?

Keine Fotos von verdächtigen Personen veröffentlichen

Uebber rät zu Ruhe und Besonnenheit. Die Polizei habe im Rahmen der Schulwegsicherung ein Auge auf Schulkinder. Berichte ein Kind von einem Vorfall, sollte die Polizei informiert werden, die dann passende Maßnahmen einleiten kann. Uebber warnt davor, ein Foto der verdächtigen Person oder des verdächtigen Autos bei Facebook oder auf anderen sozialen Medien zu veröffentlichen, „ansonsten macht man sich selber strafbar“.

Doch was können Eltern tun? Polizei und Pädagogen raten, dass Eltern ihre Kinder stärken und solche Situationen mit ihnen besprechen sollten. Die Kinder sollen animiert werden, zuhause zu erzählen, wenn ihnen etwas passiert, das sie verunsichert.

Eltern sollten währenddessen das Erzählte nicht werten und das Kind darin bestärken, dass es richtig war, davon zu berichten. Jede weitere Reaktion – Angst, Sorge, Kontakt mit der Polizei, der Schule oder anderen Eltern aufnehmen – gehört in die Erwachsenenwelt. Die Kinder sollten damit nicht belastet werden.

Möglichst sollten die Schüler mit Freunden und Klassenkameraden gemeinsam zur Schule gehen oder fahren und möglichst die gleichen Wege benutzen, damit die Kinder sich gut auskennen. Gemeinsam mit den Eltern können so genannte „Not-Inseln“ entlang des Weges festgelegt werden. Das können Geschäfte, Personen oder Praxen sein, zu denen die Kinder gehen können, wenn sie auf dem Schulweg verängstigt oder verunsichert werden.

Viele der Regeln gelten aber nicht nur für den Schulweg, sondern für den Fall, dass ein Kind von einem Erwachsenen angesprochen wird. Kinder sollen laut und entschlossen sagen: „Lassen Sie mich in Ruhe!“ Womöglich hören das auch andere Passanten, die dem Kind zu Hilfe kommen können. Eltern sollten ihren Kindern klar machen, dass es nicht unhöflich ist, wenn sie auf eine Ansprache nicht antworten – denn Fragen von Erwachsenen sollen andere Erwachsene beantworten. Kinder sind dazu nicht verpflichtet. Weglaufen sei zudem nicht feige.

Auf keinen Fall sollten Kinder an haltende Fahrzeuge herantreten, sondern Abstand halten und sich entfernen. Wenn Gefahr droht, dürfen und sollen Kinder laut werden. Ausrufe wie „Nein, ich will das nicht!“ können Eltern mit ihren Kindern zuhause üben. In Notfällen können Kinder und Jugendliche jederzeit den Notruf der Polizei unter 110 anrufen – der Anruf ist kostenlos und auch ohne Guthaben auf einem Handy möglich. Außerdem sei es wichtig, dass Absprachen, die Eltern mit Kindern treffen, auch eingehalten würden. Erziehungsberechtigte sollten für ihre Kinder verlässlich sein. Wenn Kinder, aber eben auch die Eltern pünktlich zur verabredeten Zeit erscheinen, müsse sich niemand unnötig Sorgen machen.