Die Staatsanwaltschaften in Düsseldorf und Münster sehen keinen Anlass, gegen NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) von Amts wegen zu ermitteln. Dies sei das Ergebnis einer unabhängigen Bewertung der Ermittlungsbehörden, teilte die Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP mit.
Es geht um die Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts. Limbach und ein Bundesrichter hatten in Teilen sich widersprechende eidesstattliche Versicherungen abgegeben. In der kommenden Woche muss Limbach als Zeuge im Untersuchungsausschuss zu der Justizaffäre aussagen.
Der Bundesrichter, der sich ebenfalls beworben hatte, hatte die Auswahlentscheidung als rechtswidrig kritisiert. Er sprach von Ämterpatronage und Günstlingswirtschaft. Der Richter war bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Inzwischen hat das Kabinett seine Auswahlentscheidung zurückgezogen.
Der Untersuchungsausschuss prüft, ob Vettern- und Parteibuchwirtschaft den Ausschlag bei der Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts gab, oder, wie es gesetzlich vorgesehen ist, die Kompetenz der Bewerber.
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