Nordrhein-Westfalen Kitas in NRW sollen künftig auch nachts öffnen

Die Kitas in NRW ächzen unter den Kosten. Eltern wollen flexiblere Öffnungszeiten - und natürlich die beste frühkindliche Bildung für die Kleinen. Das neue Kita-Gesetz soll alles besser machen.

Symbolbild

Foto: dpa

Düsseldorf. Das neue nordrhein-westfälische Kita-Gesetz soll Öffnungszeiten in bestimmten Kindertagesstätten bis hin zu Betreuungen über Nacht flexibilisieren. Für Eltern, die in Randzeiten oder im Schichtdienst arbeiten, solle die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden, sagte Familienminister Joachim Stamp (FDP) am Montag in Düsseldorf. An bestimmten Uni-Kliniken hält der Minister auch 24-Stunden-Kitas für denkbar, in denen die Kinder von Ärzten und Pflegern übernachten können. „Aber kein Kind wird 24 Stunden in der Kita abgegeben“, schränkte er ein.

Kinder dürfen nicht länger als neun Stunden in der Tagesstätte verbringen. Auch der Sprachstand bei vierjährigen Kindern solle in Kitas weiter verbindlich überprüft werden, sagte Stamp.

Ohne ausreichendes Personal sei eine solche Reform aber nicht umzusetzen, kritisierte der Verband Bildung und Erziehung (VBE) in NRW. „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein wichtiges und richtiges Ziel, aber ohne ausreichend Personal und angemessene Arbeitsbedingungen kaum zu leisten“, sagte der VBE-Landesvorsitzende Stefan Behlau.

Stamp will das neue Kita-Gesetz im Januar 2019 vorlegen und vor oder nach der Sommerpause 2019 durch den Landtag bringen. Zum Kita-Jahr 2020/21 soll das reformierte Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft treten. Es soll vor allem die Finanzierung der rund 9800 Kindertagesstätten in NRW vereinfachen und entbürokratisieren. Bei der Reform lässt sich Stamp von einem Experten-Beirat beraten, zu dem auch Kommunalpolitiker, Pädagogen und Elternvertreter gehören.

Die CDU/FDP-Regierung hatte den rund 9800 Kitas in NRW Kitas bereits mit einer Finanzspritze in Höhe von einer halben Milliarde Euro unter die Arme gegriffen. Für das Kita-Jahr 2019/20 sei noch eine Übergangsfinanzierung notwendig, bis das neue Gesetz komme, sagte Stamp. Wie hoch der Überbrückungsbetrag sein wird, ließ Stamp offen. Das hänge auch vom Bundeshaushalt 2019 in Berlin ab, der noch beschlossen werden müsse. Eingeplant seien rund 108 Millionen Euro vom Bund. Verabredet sei zudem, dass auch die Kommunen einen „solidarischen Beitrag“ leisten sollten.

An dem bisherigen Finanzierungssystem mit Pauschalen für jedes Kind werde das Land festhalten, sagte Stamp. Klar sei aber, dass die Kindpauschalen in den vergangenen Jahren mit den tatsächlichen Kosten nicht mehr mithalten konnten. Er gehe davon aus, dass auch die Kommunen sich an einer dauerhaften Finanzierung entsprechend beteiligten. Die Kommunen tragen bisher rund 35 Prozent der Kita-Kosten. „Wir werden nicht alle Wünsche erfüllen können“, sagte Stamp.

Für die Erzieher-Ausbildung soll eine spezielle Akademie auf den Weg gebracht werden. Seit 2008 hat sich die Zahl der Auszubildenden im Erzieherbereich laut Ministerium von knapp 15 000 auf 25 000 erhöht. Pro Jahrgang gebe es rund 8000 Absolventen. Dem stehen jährlich knapp 2000 Erzieher gegenüber, die in Rente gehen oder den Job aufgeben. Trotz des Zuwachses fehlen in bevölkerungsstarken Regionen wie der Rheinschiene oder dem Münsterland Erzieher. Hinzu kommt die steigende Geburtenzahl, die die Nachfrage nach Kita-Plätzen erhöht. Auch für die Ausbildung von Erziehern werden Fachkräfte gebraucht. dpa