Schiele-Aquarell in Köln Kommission empfiehlt Rückgabe von NS-Raubkunst

Berlin/Köln · Ein Aquarell des österreichischen Expressionisten Egon Schiele (1890-1918) soll nach einer Empfehlung der beratenden Kommission für NS-Raubgut von der Stadt Köln an die Erben des jüdischen Vorbesitzers restituiert werden.

Die Stadt Köln will die Raubkunst nun zurückgeben.

Foto: dpa/Oliver Berg

Den Beschluss zu der 1917 entstandenen Arbeit „Kauernder weiblicher Akt“, die im Museum Ludwig in Köln aufbewahrt wird, fällte das von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingesetzte Gremium einstimmig, wie die Kommission am Montag in Berlin mitteilte. Die Kölner Kulturverwaltung kündigte eine Vorlage für die Rückgabe im Stadtrat an.

Das Aquarell erhielt der Zahnarzt Heinrich Rieger nach Angaben der Kommission vermutlich von seinem Patienten Schiele selbst. Rieger habe über Jahrzehnte hinweg in Wien eine bedeutende Sammlung zeitgenössischer Kunst aufgebaut, schreibt die Kommission, die zum Deutschen Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg gehört. Nach der Eingliederung Österreichs ins nationalsozialistische Deutschland 1938 war Rieger wegen seiner jüdischen Abstammung schwerster Verfolgung ausgesetzt.

Rieger Kunstsammlung ging durch Notverkäufe und NS-Raub verloren. Er selbst wurde den Angaben zufolge 1942 ins Konzentrationslager Theresienstadt deportiert, wo er zu einem unbekannten Zeitpunkt ums Leben kam. Seine Frau wurde 1944 ins KZ Auschwitz deportiert und dort wahrscheinlich bei Ankunft vergast. Dem gemeinsamen Sohn gelang 1938 die Flucht in die USA.

Die Vorgänge um das Aquarell selbst sind laut Kommission unbekannt. Riegers Sammlung sei bis zum 13. März 1938 weitgehend intakt geblieben. „Insbesondere Werke von Schiele gab Rieger nur in seltenen Ausnahmefällen ab.“ Nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises habe die Kommission deshalb den Nachweis für erbracht gesehen, dass der „Kauernde weibliche Akt“ am 13. März 1938 noch zu Riegers Kunstsammlung gehörte und in der Folge NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde.

Köln will das Aquarell nun zurückgeben. Die Stadt habe „von vornherein dargelegt, dass sie der Entscheidung der Kommission folgen wolle“, hieß es in einer Reaktion. Wegen der unklaren Quellenlage hatten sich die Stadt und die Erben darauf verständigt, die Kommission anzurufen.

(dpa)