Schärfere Regeln Alkohol- und Bettelverbot in Krefelds Innenstadt gilt ab 15. März

Krefeld · Die Stadtspitze in Krefeld hat den Umsetzungsplan für das Stärkungspaket Innenstadt vorgelegt. Am 13. März öffnet das Drogenhilfezentrum an der Schwertstraße.

Ähnlich wie in Frankfurt soll es in Kürze auch in Krefeld ein Alkoholverbot in der Innenstadt geben.

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„Handeln und Helfen“: Das von der Stadtspitze ausgerufene Grundprinzip in der Ordnungs- und Sozialpolitik für die Innenstadt kommt jetzt entscheidend voran. In der nächsten Woche steht zunächst am Montag die lang erwartete Eröffnung des Drogenhilfezentrums an der Schwertstraße an. Die Verzögerung lag vor allem an den nicht lieferbaren, aber erforderlichen Dunstabzugshauben.  Zwei Tage später, ab 15. März, gilt dann das vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung ausgearbeitet weitgehende Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Am selben Tag tritt eine Allgemeinverfügung in Kraft, mit der das sogenannte aktive Betteln im Zentrum zwischen den vier Wällen verboten wird. Damit setze man konsequent weitere vom Stadtrat beschlossene Eckpunkte des „Stärkungspakets Innenstadt“ um, teilt die Stadt am Dienstagnachmittag mit.

Flankiert werden die Vorschriften von einem Sicherheitskonzept

Ordnungsdezernent Ulrich Cyprian, der zwischenzeitlich politisch in die Kritik geraten war, weil die Ausarbeitung des Alkohol- und Bettelverbotes länger auf sich warten ließ, verspricht, dass die schärferen Spielregeln nun auch umgesetzt werden: „Die klare Botschaft ist: Die Lage in der Krefelder Innenstadt soll sich deutlich verbessern, der personell zuletzt verstärkte Kommunale Ordnungsdienst wird die Einhaltung der Regeln konsequent kontrollieren und Verstöße ahnden. Es geht um das Zusammenspiel von Handeln und Helfen – wir wollen der Szene Einhalt gebieten, haben aber auch klar definiert, an welchen Orten es Unterstützungsangebote gibt.“ So würden die neuen rechtlichen Vorgaben flankiert durch ein „umfangreiches Sicherheitskonzept zum Start des Drogenhilfezentrums, das die Sicherheit und Ordnung für die Anlieger im Quartier gewährleisten soll“, so Cyprian.

Hier die Einzelheiten:
Alkoholverbot: Es gilt ab 15. März im Umkreis von 100 Metern zu Eingangsbereichen von Kindergärten, Spiel- und Bolzplätzen, Spielpunkten wie Wasserspielen, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen und weiteren von Kindern und Jugendlichen genutzten öffentlichen Gebäuden wie der Mediothek. Ebenfalls untersagt ist der Alkohol- und Drogenkonsum im Umkreis von 100 Metern zu Eingangsbereichen von Kultureinrichtungen sowie des Hauptbahnhofes. Damit gilt es natürlich auch auf dem Theaterplatz oder dem Platz vor dem Kaiser-Wilhelm-Museum. Schilder auf den einschlägigen Plätzen werden auf das Verbot hinwiesen – das im Übrigen nicht gilt für den Alkoholkonsum innerhalb gastronomischer Freiflächen, bei Veranstaltungen,  an den Karnevalstagen und  Silvester.

Die für die Kontrolle und Ahndung so wichtige Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienst auf insgesamt 48 Stellen sei jetzt vollständig erfolgt, teilt die Stadt mit. Damit würden nun besonders geschützte Bereiche wie der Albrechtplatz, das Bahnhofsumfeld oder die Skateranlage Voltastraße Bestandteile der KOD-„Schwerpunktbestreifung“. Rund um das DHZ sowie in der Südstadt seien KOD und Polizei bereits häufiger mit Doppelstreifen unterwegs.


Betteln: Per Allgemeinverfügung untersagt ist nunmehr (ab 15.3.) laut Stadt das aggressive Betteln durch „hartnäckiges Ansprechen, Beleidigen, Verfolgen, Berühren, In-den-Weg-stellen oder Blockieren des Weges, dazu das bandenmäßige und organisierte Betteln, das verkehrlich behindernde Betteln sowie das Betteln gemeinsam mit Kindern und Tieren“. Im Bereich auf und zwischen Westwall, Nordwall, Ostwall und Südwall ist auch das über das stille Betteln hinausgehende aktive Betteln verboten. Das liege vor, „wenn auf die Bedürftigkeit auf eine bestimmte Art und Weise aufmerksam gemacht wird, etwa  durch Verhalten wie nachhaltiges oder fortwährendes, auch nach Ablehnung weiterhin gezieltes Ansprechen oder Aufhalten von Dritten, sowie das Nebenhergehen beziehungsweise aktive Verfolgen von Dritten“. Verbote und Einschränkungen des Bettelns gelten immer montags bis samstags von 10 bis 20 Uhr sowie an verkaufsoffenen Sonntagen zwischen 13 und 18 Uhr. Auch hier werden die betroffenen Bereiche in der City durch Beschilderung gekennzeichnet.