Kirchenasyl Adnan C.: „Dringendes Ersuchen“ an Gregor Kathstede
Abschiebung des Kurden sei „völlig inakzeptabel“: Beratungskommission richtet einen dringlichen Brief an den Krefelder Oberbürgermeister Gregor Kathstede.
Krefeld. Das „dringende Ersuchen“ nach einer humanitären Lösung in der Sache Adnan C. richtet die Ausländerrechtliche Beratungskommission (ABK) in einem Brief an Oberbürgermeister Gregor Kathstede. Wie berichtet, läuft die zeitlich begrenzte Duldung für ihn am 30. April ab. Danach droht ihm erneut die Abschiebung in die Türkei.
Davor war er Mitte März ins Kirchenasyl in St. Anna geflüchtet. Ein Gespräch, über das die WZ exklusiv berichtete, zwischen ihm, seiner Anwältin, seiner Ehefrau und zwei Kirchenvertretern und der Ausländerbehörde war am Montag ergebnislos verlaufen. Die Behörde hat Adnan C. jetzt bis kommenden Montag, 27. April, Bedenkzeit gegeben.
Sie verlangt, dass der nach eigenen Angaben aus dem Libanon stammende Mann einen türkischen Pass annehmen soll. Das lehnt der 46 Jahre alte Kurde, der seit mehr als 30 Jahren in Krefeld lebt, ab. Die ABK stellt dazu fest: „Allein seine starke Verbundenheit mit seinen libanesischen Wurzeln verbietet es ihm, einen türkischen Pass zu akzeptieren.“
Die ehrenamtlichen Mitglieder der Kommission „sind nach wie vor der Auffassung, dass die Abschiebung völlig unakzeptabel ist.“ Eine Abschiebung wäre ein Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Danach hat jede Person das Recht auf Achtung des Familienlebens.
In diesem Artikel heißt es unter anderem: „Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.“
Die Mitglieder der Kommission schreiben an den OB weiter: „Herr C. lebt als unbescholtener Bürger bei uns. Gemeinsam mit seiner Ehefrau hat er drei Kinder großgezogen, alle weisen gute Integrationsleistungen auf. Es ist nicht erkennbar, dass er eines der genannten Rechtsgüter verletzt hat. Weder hat er die nationale oder öffentliche Sicherheit gefährdet, noch verletzt er Gesundheit, Moral und die Rechte und Freiheiten anderer.“