Abschiebung Adnan C. festgenommen - Blitzabschiebung in die Türkei

Adnan Harb wurde bei einem Besuch im Ausländeramt festgenommen.

Adnan Harb mit seiner Anwältin Julia Masin in der Ausländerbehörde.

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Krefeld. Am Donnerstagvormittag klickten in der städtischen Ordnungsbehörde die Handschellen: Polizisten nahmen Adnan Harb fest. Wegen Fluchtgefahr wurde der 46-Jährige, der vom Ausländeramt unter dem Namen Adnan Cetin geführt wurde, gefesselt. Die Festnahme anlässlich seines Besuchs der Ausländerbehörde am Hauptbahnhof wirkte gut vorbereitet. In Handschellen wurde er anschließend einem Richter am Amtsgericht vorgeführt, der die Rechtmäßigkeit des Verfahrens prüfte und bestätigte. Begleitet wurde Harb dabei von einem Berater (41). Dieser hatte ihn entgegen vieler Ratschläge und Warnungen, unter anderem von seiner Anwältin, zu diesem Termin überredet.

Nach dem Gerichtstermin wurde Harb in ein Fahrzeug verfrachtet, das ihn zur Abschiebung nach Berlin brachte. Dort kam er in eine Abschiebe-Haftanstalt. Seine Abschiebung in die Türkei hat das Amtsgericht für den 15. Mai terminiert.

Einige Tage vor der Festnahme hatte Harb von der katholischen Gemeinde St. Anna im Inrath das Angebot erhalten, sich erneut in ein Kirchenasyl zu begeben. Pfarrer Thorsten Obst: „Unsere Türen waren für ihn geöffnet. Wir haben das mit den Juristen unseres Bistums in Aachen besprochen und auch dort Grünes Licht dafür erhalten.“ Obst ist nicht gut auf Oberbürgermeister Gregor Kathstede zu sprechen. „Wir waren und sind in großer Sorge um Herrn Harb. Deshalb habe ich den Oberbürgermeister um ein Gespräch gebeten. Aber der hat es nicht einmal für nötig gehalten, zurückzurufen.“

Hans Butzen, der der ehrenamtlichen Ausländerrechtlichen Beratungskommission (ABK) angehört, macht Kathstede den persönlichen Vorwurf, „die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht genutzt zu haben, in diesem Fall Ermessensspielräume des Gesetzes zu nutzen“. Auch Harbs Anwältin Julia Masin aus Düsseldorf sieht für den OB die Möglichkeit, zu handeln und den Ermessensspielraum des Aufenthaltsgesetzes auszuüben. Die Ausübung dieses Ermessens werde in dem besonders gelagerten Fall zur Pflicht. Die Durchsetzung der Ausreisepflicht sei nicht mit allgemeinen Verständnis von Anstand und Moral zu vereinbaren, stellt Julia Masin fest. Sie fragt: „Oder sollte es tatsächlich so sein, dass Formalismus über allem steht?“

Entsetzt zeigt sich vor allem seine Familie über die Abschiebung von Adnan Harb. Seine Ehefrau Nawal sagte gegenüber der WZ: „Wir sind unendlich traurig und ebenso wütend auf die Behörde und den Oberbürgermeister. Dieser hätte die Möglichkeit gehabt, die Abschiebung zu verhindern. Das hat er nicht getan. Wir werden ihm das nicht verzeihen.“

Die Familie wurde ebenfalls von der Abschiebung überrumpelt. „Was soll jetzt aus uns werden?“, fragt Nawal Harb. Ihr Mann habe bereits vor der Abschiebung angekündigt, sich in diesem Fall trotz der Kriegswirren über Syrien bis zum Libanon durchzuschlagen. „Notfalls per pedes“, wie sie sagt. Von Seiten der Verwaltung stellte der zuständige Dezernent Ulrich Cyprian in einem Schreiben an die FDP fest: Den Kontakt zu seinen Familienmitgliedern könne Adnan Harb/Cetin „zumutbarerweise auch aus der Türkei aus aufrechterhalten“.

Das Presseamt stellt in einer ersten Erklärung unter anderem fest, dass der 46-Jährige eine für den letzten Montag gesetzte Erklärungsfrist ungenutzt hat verstreichen lassen. „Entsprechend war die Verwaltung nach geltendem deutschem Recht verpflichtet, diese Abschiebemaßnahme durchzuführen.“