Abschiebung Adnan Harb darf drei Jahre lang nicht wieder einreisen

Drohungen in Istanbul. Montag und Mittwoch sind weitere Solidaritätsaktionen in Krefeld geplant.

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Krefeld. Die Familie Harb sitzt niedergeschlagen und bestürzt in ihrer Wohnung im Uerdinger Westen. Seit dem 30. April fehlt Adnan Harb (46), der Vater der fünfköpfigen Familie. Nawal Harb, die Ehefrau, hat Tränen in den Augen: „Wir wissen nicht, wie es hier weitergeht. Und wir wissen nicht, wie es Adnan in der Türkei ergeht.“

Adnan Harb ist am vergangenen Freitag morgens von Berlin nach Düsseldorf geflogen, dort an zwei türkische Beamte übergeben worden, die mit ihm nach Istanbul geflogen sind. Er hat kein Geld und nicht mehr sein eigenes Handy.

Die Ausweisung hatte Dezernent Ulrich Cyprian bereits in der Ratssitzung am Donnerstag angekündigt. Harb selbst wusste davon zu diesem Zeitpunkt noch nichts, wie die WZ in einem letzten Telefonat mit ihm im Berliner Abschiebegefängnis erfuhr. Dem Amtsgericht lag fristgerecht eine Beschwerde seiner Anwältin gegen die Haft vor.

Harb hatte sich am Freitag bei einem seiner Brüder in Berlin vom Flughafen Atatürk in Istanbul gemeldet. Derzeit hält sich ein Anwalt seiner Berliner Brüder in Istanbul auf. Laut seiner Brüder sollte Adnan Harb bei einer ersten Vernehmung am Flughafen ein Papier unterschreiben, dessen Inhalt ihm unverständlich war. Als er seine Unterschrift verweigerte, sei ihm von rund zehn türkischen Beamten körperliche Gewalt angedroht worden. Notgedrungen habe er unterschrieben.

Der Anwalt lässt das strittige Papier derzeit übersetzen, da es nur in Türkisch vorliegt. Weder der Anwalt noch Harb beherrschen die Sprache. Am Montag wollen die beiden die zuständigen türkischen Behörden aufsuchen, um den Aufenthaltsstatus von Harb zu klären. Der ist bislang unklar.

Das Bündnis für Toleranz und Demokratie und der Flüchtlingsrat Krefeld rufen zu zwei Solidaritätsaktionen auf. Die eine findet am Montag ab 16.30 Uhr Uhr vor dem Rathaus, Von-der-Leyen-Platz statt, die zweite am Mittwoch von 16 bis 18 Uhr vor der Ausländerbehörde im CinemaxX an der Hansastraße.

Als richtig erwiesen hat sich die Meldung, dass Adnan Harb drei Jahre lang die Einreise nach Deutschland verwehrt wird. Im Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 30. April heißt es wörtlich: „Die Sperrwirkung der Abschiebung wurde mit Verfügung vom 09.03.2015 auf drei Jahre ab dem Tag der Ausreise befristet.“ Ein Stadtsprecher stellte dazu fest, „das Einreiseverbot sei Teil des Gerichtsbeschlusses“ gewesen und „individuell vom Richter festgelegt worden. Allerdings entsprach das wörtlich dem Text des Haftantrags der Ausländerbehörde an das Amtsgericht.

Die Union der türkischen und islamischen Gemeinden in Krefeld hat sich zwischenzeitlich auf die Seite der moslemischen Familie Harb gestellt. Unions-Vorsitzender Mesut Akdeniz teilte mit, dass der Vorstand der Familie eine finanzielle Unterstützung zugesagt habe.