Am Tod der Nachbarin nicht schuld

Rentner wegen Körperverletzung verurteilt.

Krefeld. Mit einer Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung ist der 66-jährige Rentner davongekommen, der seine Nachbarin vermutlich zu Tode erschreckt hat. Der Mann wurde von dem Schöffengericht zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung und zu 100Sozialstunden verurteilt.

In seinem Urteil stützt sich das Gericht vor allem auf die Aussage des medizinischen Gutachters, der einen Zusammenhang zwischen einem Steinwurf und dem Tod der Frau vor Schreck zwar nicht ausschließen kann, aber eben auch nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit für gegeben erklären kann. Angeklagt war der 66-Jährige wegen fahrlässiger Tötung.

Der Mann hatte nach mehreren Streitereien mit seiner Nachbarin drei Kleinkriminelle dafür bezahlt, dass sie bei der Frau nachts die Fenster mit Pflastersteinen einwerfen sollten. Die schwer herzkranke Frau bekam dadurch einen schweren Schock, dass sie nach fünf Tagen später im Krankenhaus verstarb.

Der Staatsanwalt fordert in seinem Plädoyer, das Verfahren zum Landgericht zu verlegen, um wegen Körperverletzung mit Todesfolge verhandeln zu können. Er beantragt drei Jahre Freiheitsstrafe. Er glaubte dem mit 23Vorstrafen belasteten Angeklagten nicht, dass er nicht gewusst haben will, dass die herzkranke Frau direkt unter den zerworfenen Fenstern schläft. Das Gericht glaubt dem Angeklagten auch nicht, konnte ihn aber nur wegen Anstiftung zur Sachbeschädigung verurteilen. SP