Angeklagter freigesprochen - Zeugen erwartet Nachspiel für falsche Aussage
Verfahren gegen 18-Jährigen wegen Körperverletzung ist eingestellt worden. Aber für andere Delikte wurde er verurteilt.
Krefeld. Ihr Verhalten hat für drei Zeugen ein Nachspiel. Nach der Verhandlung Freitag vor dem Amtsgericht müssen sie nun selbst mit einem Strafverfahren wegen falscher Aussage rechnen. Erst im Gerichtssaal und auf Nachfragen von Richter und Staatsanwältin entschlossen sie sich, eine zuvor bei der Polizei gemachte Aussage zurückzunehmen.
Damit drehte sich für den Angeklagte das Blatt. „Sie sind ja eine ehrliche Haut, alles ist wahr, was sie uns hier gesagt haben“, sagte der Richter nach der Zeugenvernehmung in Richtung des 18-jährigen Angeklagten. Der hatte von Anfang an beteuert, dass nicht er seinen Bekannten, sondern sein Bekannter ihn im Laufe einer Schlägerei durch die gläserne Haustür geworfen hatte. Bei der Polizei hatten der Bekannte, seine Schwester und ihr Freund das noch umgekehrt dargestellt und dem heutigen Angeklagten die Schuld gegeben.
Im Gerichtssaal kehrten sie zur Wahrheit zurück. Bei dem Kampf sollte der Bekannte einen Splitter abbekommen haben. Den hat er zwar tatsächlich ins Auge bekommen, aber wer das nun Schuld war, ließ sich Freitag nicht mehr mit Sicherheit feststellen.
Das Verfahren wurde mit Blick auf die anderen Straftaten, wegen derer sich der 18-jährige Krefelder noch verantworten musste, eingestellt. Dazu zählen ein Faustschlag ins Gesicht eines Mannes, die Beleidigung von Polizisten auf der Sprödentalkirmes und der Besitz von Marihuana. Dafür bekommt er ein Jahr Gefängnisstrafe auf Bewährung, 80 Sozialstunden und muss zur Drogenberatung.
Bitter stieß dem Richter auf, dass der junge Mann nur 16 Tage nach einer Verurteilung wegen Betrugs am 20. Oktober 2011 mit dem Marihuana erwischt wurde. Deshalb bezog er die damalige sechsmonatige Bewährungsstrafe in sein Urteil mit ein.