Angeklagter muss in die Psychiatrie
Der Ghanaer hatte mehrfach Pflegekräfte angegriffen.
Krefeld. „Es gibt keinen vergleichbaren Fall, der so diffizil war wie dieser.“ So leitet der Richter seine Urteilsbegründung ein. Nach drei Verhandlungstagen haben mehr als zehn Zeugen und ein Gutachter vor dem Landgericht ausgesagt.
Danach stand für das Gericht fest, den 51-jährigen Ghanaer dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Der in Krefeld lebende Angeklagte war vor allem gegen Pflegekräfte mehrfach tätlich geworden.
Damit blieb das Gericht bei seinem früheren Beschluss, der vom Bundesgericht aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückgegeben worden war. Das Bundesgericht hatte das damit begründet, dass man den Angeklagten trotz seiner Aggressionen nicht ohne Weiteres dauerhaft einweisen könne.
Folglich ging es in den Verhandlungen darum, das Aggressionsverhalten des Betroffenen einzuschätzen. Entscheidend war laut Richter die Aussage des Gutachters, der auch für die Zukunft Tätlichkeiten nicht ausschließen wollte.
Der Ghanaer hatte unter anderem einen Pfleger mit der Faust ohnmächtig geschlagen und eine Pflegerin mit einem CD-Player angegriffen. „Das reicht uns“, so der Richter. Eine Bewährung mit offener Unterbringung komme nicht infrage. Schließlich müsse das Landgericht die Verantwortung übernehmen.
Der Beschuldigte sei weiterhin intensiv pflegebedürftig, zumal er sich nach einem Schlaganfall in einem sichtbar schlechten körperlichen und geistigen Zustand befindet. Darum ordnete das Gericht die weitere Unterbringung im psychiatrischen LVR-Klinikum Essen an.
Anwältin, Betreuer und Familie des Ghanaers hatten gefordert, den Angeklagten in einer Einrichtung für betreutes Wohnen unterzubringen.