Fahrerflucht: Richterin leitet Verfahren wegen Falschaussage ein
Richterin bezweifelt Aussage und leitet Verfahren ein.
Krefeld. Zuerst fragte die Richterin eindringlich, ob sich die Zeugin wirklich ganz sicher sei, dass der Angeklagte den ganzen Abend bei ihr war. Danach versuchte es noch einmal der Verteidiger. Denn an der Aussage der Frau bestanden im Amtsgericht bei allen Beteiligten große Zweifel. „Ich habe versucht ihnen eine goldene Brücke zu bauen“, sagte die Vorsitzende.
Aber die Frau blieb dabei: Pfingstsamstag des letzten Jahres war der Angeklagte, der ihr Nachbar ist, den ganzen Abend bei ihr. Sie hätten gemeinsam Wäsche gewaschen. Das wisse sie eben noch.
Was sie am folgenden Pfingstsonntag oder am 1. Mai gemacht hatte, konnte sie auf Nachfrage dagegen nicht beantworten. Gegen die Frau wird nun ein Verfahren wegen Falschaussage eingeleitet.
Dem Angeklagten half die Aussage nicht viel weiter. Von den insgesamt zehn geladenen Zeugen waren nur sechs erschienen. Aber die Fehlenden sind für das Urteil ebenso wichtig. Es geht um Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung und um eine Fahrerflucht an jenem Pfingstsamstag.
In Teilen war der Angeklagte geständig. Die Fahrerflucht will er aber nicht begangen haben. Abends soll er mit seinem Fahrrad einen Autospiegel abgefahren haben und nach kurzem Streit mit dem Autobesitzer geflüchtet sein. An dem Abend sei er bei seiner Nachbarin gewesen, behauptete auch er vor Gericht. Die beiden Zeugen waren sich im Saal nicht sicher, ob er der damalige Radfahrer war.
Das Verfahren musste am Mittwoch mangels weiterer Zeugen abgebrochen werden und wird noch einmal von vorne beginnen.