Bauhaus-Betriebsrätin nicht kündbar
Arbeitsgericht verweist in seiner Begründung unter anderem auf besonderen Schutz von Arbeitnehmervertretern.
Betriebsräte genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Damit soll sichergestellt werden, dass sie bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber nicht schon aus Sorge um ihren eigenen Arbeitsplatz einknicken. Dieser Schutz kam nun auch einer Betriebsrätin des Bauhaus-Baumarktes an der Mevissenstraße zugute. Das Arbeitsgericht gab am Freitag einer Kündigungsschutzklage der Frau statt. Die WZ hatte im Januar über den Fall berichtet.
Gleich zwei Kündigungen hat die Mitarbeitervertreterin von ihrem Arbeitgeber bekommen: eine vom 15. Dezember 2017 und eine vom 23. Januar 2018, beide waren fristlos. Das Arbeitsgericht hat beide Kündigungen kassiert und geurteilt, dass das Arbeitsverhältnis durch diese Kündigungen nicht aufgelöst wird. Die Kündigungsgründe seien nicht ausreichend. Die Klägerin kann damit weiter in dem Baumarkt arbeiten. Verhandelt wurde in der Sache bereits seit Januar.
Vorgeworfen wurde der Frau, dass sie den Betriebsfrieden gestört habe. Das Unternehmen ließ im Prozess mitteilen, dass Mitarbeiter sich wiederholt über unkollegiales Verhalten, Amtsmissbrauch, Respektlosigkeiten und Verleumdungen durch die Arbeitnehmerin beschwert hätten. Daher hatte der Betriebsrat selbst den Arbeitgeber aufgefordert, die Kollegin aus dem Unternehmen zu entfernen. Dem war der Baumarkt mit den fristlosen Kündigungen gefolgt. Die so geschasste Betriebsrätin ließ das allerdings nicht so einfach mit sich machen: An den Vorwürfen sei überhaupt nichts dran.
Vielmehr sei es so, dass der noch junge Betriebsrat zu großen Teilen aus Mitgliedern bestehe, die den Konflikt mit dem Arbeitgeber scheuten und nicht die Interessen der Belegschaft vertreten würden, kritisierte unter anderem der Verein „Work-Watch“.