Beschwerdeausschuss: Der Weg und der Baum

In seiner ersten Sitzung befasste sich das Gremium mit einer Grünverbindung und einer Stechfichte. Entscheidungen gab es keine.

Krefeld. Zwei Jahre nach seiner Gründung hatte der Beschwerdeausschuss in seiner ersten Sitzung zwei dicke Bretter zu bohren. Die beiden Petitionen sind seit langer Zeit bekannt. Einmal ist es die Grünfläche am Wimmersweg in Fischeln und zum anderen die Fichte in Familie Kox‘ Garten an der Gatzenstraße in Verberg.

In beiden Fällen konnten die Betroffenen ihr Anliegen vortragen. Ob die umstrittene Grünverbindung zwischen der Rosenstraße und dem Wimmersweg gebaut wird, steht weiter in den Sternen. Mit dem Problem wird sich erneut die Bezirksvertretung befassen müssen.

Hans Machate spricht für die Anwohner der Häuser 48 bis 62 von einer „Bedrohung der Wohn- und Lebensqualität“ wenn hinter den Häusern die Grünverbindung zur Rosenstraße realisiert würde. Stattdessen sollten die eingeplanten 35 000 Euro besser für andere Projekte wie den Stadtgarten ausgegeben werden.

Prominenten Beistand erhalten die Beschwerdeführer von SPD-Bundestagsabgeordneten Bernd Scheelen, der als Gast im Rathaus war. Er, wie die Linke-Vertreterin Ursula Mende, verweisen darauf, dass in nur rund 50 Meter Entfernung bereits mit dem Vaaßenweg seit Jahren eine ausgebaute Verbindung zur Rosenstraße bestehe.

Hoffen darf auch weiter Detlef Kox, dass er eine ungeliebte Stechfichte in seinem Garten endlich los wird. Familie Kox einschließlich der Enkel nerven der Nadelabwurf, das starke Harzen des Baumes und nicht zuletzt die Taubenpopulation im Gehölz, verbunden mit großen Mengen an Kot auf der Terrasse.

Matthias Pasch vom Grünflächenamt verweist auf die geltende Baumsatzung und sah „keine Gefährdung der Bewohnung.“ Auf Nachfrage räumt er ein, dass im Vorjahr 1717 Ausnahmeanträge für Fällungen vorgelegen hätten. „In 90 Prozent der Fälle erteilen wir eine Genehmigung.“

Für die CDU warf Barbara Ritters die Frage auf, ob nicht auch die Terrasse als Wohnraum gewertet werden müsse. Bei ihr wäre das jedenfalls so. Das Gremium schloss sich nicht der Verwaltung an, die eine Ablehnung der Beschwerde vorschlug. Vielmehr wurde bei zwei Enthaltungen eine weitere Prüfung der Angelegenheit verlangt.