Bessere Chancen durch Nachhilfe

Der Fördertopf ist noch halb voll. Rechtliche Vorgaben sind gelockert worden.

Krefeld. Deutlich mehr Krefelder Kinder und Jugendliche als bisher haben Anspruch auf die Bewilligung einer Lernförderung. Knapp zwei Jahre nach dem Start des Bildungs- und Teilhabepaketes hat sich die Rechtslage geändert.

Die rechtlichen Vorgaben sind gelockert worden. Beispielsweise erhalten Schüler künftig auch dann Zugang zur Lernförderung, wenn sie nicht akut versetzungsgefährdet sind.

„Eine erneute Nachfrage kann sich für Anspruchsberechtigte somit auch dann lohnen, wenn bereits in der Vergangenheit eine Förderung abgelehnt wurde“, erklärt Friedhelm Willuhn, Leiter der Servicestelle im Seidenweberhaus. Bisherige Ausschlusskriterien wie Verbesserung der Sprache, Legasthenie und Dyskalkulie oder das Erreichen einer günstigen Schulformempfehlung führen damit nicht mehr von vornherein zur Ablehnung des Antrags.

Durch eine gezielte Förderung sollen diese Schüler einen besseren Schulabschluss erreichen, um bessere Chancen auf dem Ausbildungsmarkt und in der späteren Berufswelt zu haben. Ziel des Bildungspaketes ist es nämlich, dass vor allem Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien später ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten können.

Nach Schätzungen des Fachbereichs Soziales haben in Krefeld rund 11 300 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 24 Jahre Anspruch auf eine Förderung. Voraussetzung: Sie beziehen Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Tatsächlich sind bis zum 30. November 6866 Anträge gestellt worden.

In Krefeld sind bislang 1,6 Millionen Euro für die Unterstützung aus dem Bildungspaketes ausgegeben worden. Der Bund hat dafür 3,5 Millionen zur Verfügung gestellt. Damit bleibt die Stadt hinter dem Ausgabeziel zurück.

Hilfe können Personen mehrfach für verschiedene Bereiche beantragen. In welcher Höhe die Förderung ausfällt, kann stark variieren und unterliegt auch dem Ermessen der Bearbeiter. Bis Ende November sind laut Stadt 5011 Anträge zu Klassenfahrten, 4071 Anträge auf Mittagessen, 2881 Anträge auf Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, 5861 Anträge auf Schulpauschale sowie 730 Anträge auf Lernförderung eingegangen.

Bis Ende dieser Woche können zu den Öffnungszeiten in der Servicestelle für dieses Jahr Anträge gestellt werden. Die notwendigen Formulare sind dort erhältlich und bei Fragen beraten die Mitarbeiter gern.