Betriebsrätin erwartet Urteil

Auch mit Outokumpu beschäftigt sich das Arbeitsgericht.

Foto: Volker Hartmann

Krefeld. Mit zwei prominenten Betriebsratsstreitigkeiten musste sich das Arbeitsgericht Krefeld am Freitag beschäftigen. Es ging um die Betriebsratswahlen beim Stahlunternehmen Outokumpu und um eine gekündigte Betriebsrätin beim Baumarkt Bauhaus. Bei Outukumpu wurde die erst vor einigen Wochen durchgeführte Wahl angefochten. Es sei eine Reihe von Fehlern moniert worden, sagte der Direktor des Arbeitsgerichts, David Hagen. Unter anderem ging es um Unregelmäßigkeiten bei der Anzahl der eingegangen Stimmen, was allerdings mit der Briefwahl zu erklären gewesen sei.

Der Betriebsrat und der zuständige Wahlvorstand hatten die Vorwürfe im Gütetermin zurückgewiesen. Die Wahl sei ordnungsgemäß abgelaufen. „Wahlanfechtungen sind Klassiker, mit denen sich das Arbeitsgericht alle vier Jahre (das ist die normale Amtszeit zwischen den Betriebsratswahlen, Anm. d. Red.) befasst“, sagt Hagen. Eine Entscheidung gab es im Gütetermin nicht. Am 27. Juni soll es einen Kammertermin geben, bei dem womöglich auch Zeugen angehört werden, bevor das Gericht eine endgültige Entscheidung fällt.

Über den Gütetermin war der Fall einer Betriebsrätin des Bauhaus-Baumarktes in Krefeld lange hinaus. Daher wurde am Freitag vor der Kammer, also einem Berufsrichter und zwei Schöffen, verhandelt. Konkret ging es darum, dass der Frau vorgeworfen wurde, dass sie den Betriebsfrieden gestört habe. Daher hatte der Betriebsrat selbst den Arbeitgeber aufgefordert, die Kollegin aus dem Unternehmen zu entfernen. Dem war der Baumarkt mit einer fristlosen Kündigung gefolgt, wogegen die Frau klagte. An den Vorwürfen sei nichts dran, sagt sie. Vielmehr sei es so, dass der junge Betriebsrat zu großen Teilen aus Mitgliedern bestehe, die den Konflikt mit dem Arbeitgeber scheuten und nicht die Interessen der Belegschaft vertreten würden, kritisiert unter anderem der Verein „Work-Watch“. Ein Urteil gab es noch nicht. Die Entscheidung fällt am 11. Mai. sp