Amtsgericht Krefeld Betrüger wollte Bank um 22.000 Euro prellen

Angeklagter erschien nicht vor Gericht.

Krefeld. Wenn Angeklagte nicht zu ihrer Verhandlung vor dem Strafrichter kommen, muss der Prozess in vielen Fällen ausfallen. Dann wird für den Angeklagten für gewöhnlich ein Haftbefehl beantragt und er wird zum nächsten Mal von der Polizei gebracht. Es gibt aber auch Ausnahmefälle, gerade wenn es um kleinere Delikte geht. Das war am Freitag vor dem Amtsgericht in Krefeld der Fall.

Dort erhielt ein 22-jähriger Syrer, der nicht vor Gericht erscheinen war, einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung und versuchten Betruges über 180 Tagessätze zu jeweils zehn Euro, insgesamt also 1800 Euro.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im September und Oktober vergangenen Jahres bei zwei Banken mit gefälschten Gehaltsabrechnungen versucht zu haben, Kredite in Höhe von 22.000 Euro zu bekommen.

Dazu hatte er eine Abrechnung einer Krefelder Firma vorgelegt, die ihm ein monatliches Bruttogehalt von 1900 Euro bescheinigte. Um seine Fälschung zu untermauern, hatte er laut Staatsanwaltschaft noch einen Kontoauszug einer Bank vorgelegt, die den Eingang der Gehaltszahlung für August verzeichnet hatte. Auch der war nicht echt. Die beiden Banken bemerkten bei Prüfung der Kreditwürdigkeit des Mannes die Fälschung, zahlten das Geld nicht aus und zeigten ihn bei der Polizei an.

Der Verurteilte hat die Möglichkeit gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. Dann wird neu verhandelt. sp