Landgericht Betrug: Staatsanwalt tobt vor Gericht

Im Prozess gegen den mutmaßlichen Boss einer Abzocker-Bande muss sich die Verteidigung schwere Vorwürfe anhören.

Foto: Dirk Jochmann

Krefeld. Die intensive Vernehmung einer Zeugin aus Österreich war gerade erst vorbei, da ergriff Oberstaatsanwalt Axel Stahl im Prozess gegen Georgios B. das Wort.

„Ich werde jetzt rund eine Minute lang polemisch sein, dann werde ich wieder sachlich“, erklärte Stahl angesäuert, bevor er der Verteidigung vorwarf, sich noch im „Karnevalsmodus“ zu befinden oder den 1. April vorgezogen zu haben. „Obwohl wir alle aus den Akten erkennen können, wie viel Geld der Angeklagte mit seinen Betrügereien umgesetzt haben muss, und über welche Sachwerte er zudem verfügt, versucht die Verteidigung uns hier zu verkaufen, dass ein Vermögen nicht existieren würde“, sagte Stahl.

Zur Erinnerung: Georgios B. ist angeklagt, Kopf einer Betrüger-Bande zu sein, die rund 270 000 Menschen um rund 66 Millionen Euro geprellt haben soll. Er soll eine Villa und ein Haus in Meerbusch sowie eine weitere Villa in Griechenland besitzen. Die Staatsanwaltschafte hatte in ihrem Vergleichsvorschlag eine Haftdauer von fünf Jahren und einen Verzicht auf sechs Millionen Euro beschlagnahmten Vermögens gefordert.

Im Gegenzug bot die Verteidigung an, sich mit einer garantierten Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten und eine maximal vom Angeklagten zu leistenden Zahlung in Höhe von 100 000 Euro einverstanden zu erklären. Weitere 900 000 Euro würde eine zypriotische Organisation zur Verfügung stellen. „Dass der Angeklagte auch hinter dieser Firma steht, steht für uns außer Frage“, so Stahl, der danach zum Rundumschlag ausholte. „Wir versuchen hier alle, dieses Verfahren zu komprimieren und abzukürzen, aber das Angebot, dass die Verteidigung hier gemacht hat, entbehrt jeglicher Grundlage für eine Verständigung.“

Der Oberstaatsanwalt verdeutlichte, dass er den Mammut-Prozess problemlos auch in aller Ausführlichkeit weiterzuführen könne. „Das größte Probleme habe ich jedoch mit der Tatsache, dass neben diesem unangemessen Angebot von Ihnen gleichzeitig — und ohne Absprache — eine Haftbeschwerde zur Auflösung der U—Haft gestellt wurde. Wir sind hier nicht auf dem Basar, wo man einfach mal seine Maximalforderung reinwirft und dann schaut, was am Ende dabei herauskommt“, zürnte Stahl, dem dann noch ein Versprechen des Angeklagten, der sich bislang gar nicht zu den Vorwürfen gegen ihn geäußert hatte, unangenehm auffiel. „Der Angeklagte verspricht uns, sich nach einer rechtskräftigen Verurteilung als Zeuge zur Verfügung zu stellen — leider kann ich diesem Versprechen nicht trauen.“ Georgios B. sitzt seit rund zweienhalb Jahren in Haft. Seine Haftbeschwerde wird vom Oberlandesgericht in Düsseldorf geprüft. Die Verhandlung wird am Dienstag fortgesetzt.