Prozess Bewährung für Prügler: Angeklagter muss 3000 Euro an Unicef zahlen
Der Verurteilte hatte einen Mann geschlagen und dabei schwer verletzt.
Krefeld. Zum Prozessauftakt standen noch fünf Angeklagte vor dem Schöffengericht. In der letzten Verhandlung wurde das Verfahren gegen vier davon abgetrennt, ihnen wird unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen. Am Donnerstag wurde nur noch gegen den Hauptangeklagten verhandelt, der sich über seinen Verteidiger zu einem Geständnis durchgerungen hatte: Er gab zu, sein Opfer, einen Landsmann aus Pakistan, mehrfach geschlagen zu haben, weil dieser ihn bestohlen hatte. Dabei hatte sich das Opfer erheblich verletzt. Der Schlag mit einer Eisenstange, der zum Armbruch des Mannes führte, sei allerdings von einem Mittäter ausgeführt worden, der im Ausland untergetaucht ist.
Erschwerend kam hinzu, dass der Mann, der in drei Geschäften des Angeklagten an der Neusser Straße arbeitete, von seinem Arbeitgeber in einer Wohnung eingesperrt wurde, weil er das gestohlene Geld nicht zurückzahlen wollte. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu 22 Monaten Haft, die auf drei Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden, und machte eine Zahlung von 3000 Euro an Unicef zur Bedingung.
Vorausgegangen war eine Verständigung des Staatsanwalts und der Verteidigung, die auf einer Bewährungsstrafe bestand. Das Opfer habe im Zeugenstand teils gelogen und auch übertrieben, so der Vorwurf. Der Staatsanwalt sah zwar die Hauptpunkte der Anklage bestätigt, räumte aber widersprüchliche Aussagen des Opfers ein. Vor allem das „Geständnis in wesentlichen Teilen“ habe ihn veranlasst, einer Bewährungsstrafe zuzustimmen. Mit der Ordnungsstrafe war die Anwältin der Nebenklage einverstanden.
Dieser Verständigung der Beteiligten wollte sich das Gericht nicht entziehen. Der Richter stellte fest, dass der flüchtige Mittäter nicht dazu befragt werden kann. Eingestellt wurde der Teil des Verfahrens, das den Vorwurf der Ausbeutung des Opfers als Arbeitskraft enthielt, weil das Arbeitsverhältnis zwischen Täter und Opfer nicht geklärt werden konnte.