Bewährung für schaurige Lügenstory

Krefelder beschuldigt ehemalige Verlobte, ihre Tochter getötet zu haben.

Es ist eine Verdächtigung der ganz üblen Sorte. Ein 48-jähriger Mann kommt am Abend des 14. Mai 2017 in die Polizeiwache Süd an der Hansastraße. Gegenüber den Polizeibeamten gibt er an, über ein Kapitalverbrechen Bescheid zu wissen. Seine ehemalige Verlobte hätte ihm gegenüber eingeräumt, im Jahre 2004 ihre seinerzeit zwei Jahre und neun Monate alte Tochter getötet zu haben. Der Mann berichtet sogar detailliert, dass das Kind erstickt worden sei. Der Krefelder erstattet auf der Wache Anzeige gegen seine ehemalige Verlobte wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes. Im Laufe der Ermittlungen stellt sich jedoch heraus: Der Mann hat gelogen.

Gestern musste sich der 48-Jährige wegen des Vorfalls vor dem Krefelder Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, sich der falschen Verdächtigung schuldig gemacht zu haben.

Doch zur Verhandlung erschienen weder der Angeklagte noch weitere Beteiligte. Deshalb erließ der Richter einen Strafbefehl, in dem der 48-Jährige in seiner Abwesenheit zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Ein Strafbefehl ist einer rechtskräftigen Verurteilung gleichzusetzen, obwohl es nicht zu einer mündlichen Hauptverhandlung gekommen ist.