Beziehungsstreit vor Gericht: Passant kriegt eine Kopfnuss ab

Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung — 1700 Euro Geldstrafe.

Krefeld. Das konfliktreiche Ende einer Beziehung war Thema vor dem Schöffengericht. Das verurteilte einen 22-jährigen Krefelder zu einer Geldstrafe von insgesamt 1700 Euro wegen Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Alle diese Straftaten trugen sich am Abend des 11. Juli 2012 zu. Da traf der Angeklagte auf seine ehemalige Lebensgefährtin, die bereits einige Monate von ihm getrennt war. Er wollte ein Gespräch mit ihr führen, was sie aber nicht wollte. Also zog er der jungen Frau ihr Handy aus der Hosentasche, um sich so ihre Aufmerksamkeit zu verschaffen.

Die junge Frau versuchte daraufhin, ihr Telefon wieder zu bekommen und es kam zu einer Rangelei. Die Frau fiel dabei zu Boden und hielt den Angeklagten am Bein fest, als er fliehen wollte. Diesen Streit beobachtete ein Passant. Der versuchte einzugreifen und bekam vom Angeklagten einen Kopfstoß ins Gesicht. Der Mann sei ihm bedrohlich vorgekommen, darum habe er sich verteidigt, begründet der Angeklagte diese Attacke.

Der 22-jährige Krefelder konnte danach fliehen, aber die herbeigerufene Polizei verfolgte ihn. Doch einfach festnehmen lassen wollte er sich nicht. Er sperrte sich gegen das Anlegen der Handschellen. Außerdem beleidigte er die Beamten. Die zwei Polizisten trugen durch seine Gegenwehr Schürfwunden davon. Das entwendete Handy warf er seiner Exfreundin noch kurz vor der Festnahme zu. Es fiel dabei zu Boden und die vordere Glasscheibe ging zu Bruch.

Die ihm vorgeworfenen Taten räumte er vor Gericht alle ein: Es tue ihm leid. Die Verteidigerin erklärte, dass ihr Mandant danach verstanden habe, dass die Beziehung vorbei ist. Bis auf einem Diebstahl ist der Mann noch nicht vorbestraft. Zusammen mit dem strafmildernden Geständnis reichte das, um ihn vor einer Bewährungsstrafe zu bewahren. sp