Bombenleger: „dm“-Erpresser vor Gericht
Der Mann, der Bombenattrappen am Stadion in Dortmund deponierte, muss sich zunächst wegen einer anderen Tat verantworten.
Krefeld/Karlsruhe. Weil ein Krefelder versucht haben soll, die Drogeriekette „dm“ um fünf Millionen Euro zu erpressen, muss er sich demnächst vor dem Landgericht in Karlsruhe verantworten. Dort hat die zuständige Staatsanwalt Alexander K. wegen versuchter räuberischer Erpressung angeklagt.
Das bestätigte Erster Staatsanwalt Oliver Walter am Donnerstag der WZ. Der Beschuldigte war am 29. März festgenommen worden, nachdem Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) ihn in anderer Sache als mutmaßlichen Bombenleger enttarnt und ein Chemikalienlager im Keller des elterlichen Hauses an der Richard-Wagner-Straße gefunden hatten.
K. soll der Mann sein, der am Dortmunder Stadion drei vermeintliche Bomben platzierte (die WZ berichtete). Auf ihn war das BKA aufmerksam geworden, nachdem in der deutschen Botschaft in Pakistan per Mail Hinweise auf mögliche Anschläge in Deutschland eingingen. Die Ermittlunger glaubten aber schnell an einen Erpressungsversuch.
Die Analyse der Texte, die K. wegen der Sprengstoffanschläge nach Pakistan, aber auch ein Jahr zuvor an die „dm“-Zentrale in Karlsruhe schickte, hatte ergeben, dass es sich um denselben Täter handeln muss. Er hatte sich im Februar 2010 einige Mal bei dem Unternehmen gemeldet.
„Nach mehreren schriftlichen Kontakten, bei denen die Polizei ohne dessen Wissen von Anfang an die Ermittlungen gesteuert und Regie geführt hatte, war der Kontakt zu dem Täter im Juni 2010 abgebrochen“, so der Erste Staatsanwalt.
Offenbar hatte der Täter sein Vorhaben als gescheitert angesehen. Eine Gefährdung von Kunden und Mitarbeitern habe es zu keinem Zeitpunkt gegeben, betonte Oliver Walter.
Alexander K. war am 29. März in einem Kölner Hotel festgenommen worden. In seiner Vernehmung gab er Hinweise auf die Sprengsätze nahe der Dortmunder Spielstätte, wo wenige Tage später 80 000 Besucher beim Bundesligaspiel gegen Hannover 96 erwartet wurden.
„Die kriminaltechnischen Untersuchungen haben ergeben, dass die Zünder dieser Gegenstände, wie dies der Tatverdächtige auch selbst behauptet hatte, nicht funktionsfähig waren“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe.
Darüber hinaus habe man festgestellt, dass die Gegenstände auch mit einem funktionsfähigen Zünder nicht explosionsfähig gewesen wären. „Von ihnen ging daher für Passanten in mehrfacher Hinsicht keine objektive Gefahr aus“, sagt Walter.
Die beiden Verfahren — vermeintliche Bomben und Erpressungsversuch gegen die Drogeriekette — werden getrennt voneinander vor Gerichten verhandelt. Denn: „Die Ermittlungen zu dem Dortmunder Sachverhalt sind noch nicht abgeschlossen“, sagt der Erste Staatsanwalt.