Ermittlungen dauern an Brand im Krefelder Zoo: Verbraucherzentrale mahnt Händler von Himmelslaternen ab

Krefeld · Der Staatsanwaltschaft wartet auf einen externen Bericht zum Brand im Krefelder Zoo. Die Verbraucherzentrale mahnt Händler von Himmelslaternen ab.

Ermittler Gerd Hoppmann hält nach dem Brand einen Beutel mit einer Himmelslaterne hoch.

Foto: dpa/Fabian Strauch

Die für Anfang März angekündigten Untersuchungsergebnisse der Ermittlungen um den Brand des Affenhauses im Krefelder Zoo dauern noch an. Wie eine Nachfrage unserer Redaktion am Montag bei der Staatsanwaltschaft Krefeld ergab, kann es womöglich noch dauern, bis die exakte Ursache geklärt ist. „Wir müssen noch die Ergebnisse der externen Untersuchung abwarten“, erklärte Oberstaatsanwalt Axel Stahl.

Damit ist auch weiterhin offen, was genau der Grund für den derart verheerenden Brand mit Dutzenden von toten Tieren war. Als Auslöser für das Feuer gelten so genannte Himmelslaternen, die drei Krefelderinnen in der Silvesternacht gestartet haben sollen, eine davon war nach Polizeidarstellung auf dem Dach des Geheges gelandet und hatte den Brand entfacht. Himmelslaternen sind über das Internet erhältlich, es ist in Deutschland aber verboten, sie aufsteigen zu lassen.

Dazu hat sich nun auch die Verbraucherzentrale NRW zu Wort gemeldet, die nach eigener Angabe sechs Online-Händler abgemahnt hat, die ihrer Pflicht nicht nachgekommen seien, darauf hinzuweisen, dass Himmelslaternen zwar verkauft, aber nicht gezündet werden dürfen. Auf diese widersprüchliche Rechtslage müssten Händler nach Ansicht der Verbraucherzentrale aber beim Verkauf der Papierlampions ausdrücklich hinweisen.

Namentlich genannt werden von der Verbraucherzentrale insgesamt sechs Online-Händler, die dieser Pflicht nicht nachgekommen seien. Vier davon hätten Besserung gelobt und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Eine der Vertriebsfirmen habe nach Erhalt der Abmahnung mitgeteilt, sie habe den Verkauf von Himmelslaternen komplett eingestellt. Ein weiterer Händler habe bestritten, Himmelslaternen auch an Privatkunden in Deutschland zu verkaufen. Ein Testkauf der Verbraucherzentrale mit Lieferort Düsseldorf habe jedoch das Gegenteil belegt. Die Verbraucherzentrale werde deshalb in diesem Fall Klage erheben, teilte sie mit. Ein weiterer Online-Händler sei später abgemahnt worden und könne die geforderte Unterlassungserklärung noch bis zum 12. März bei der Verbraucherzentrale einreichen.

Verbraucher müssen über Risiken von Produkten informiert werden

Laut Verbraucherzentrale sind Händler verpflichtet, Verbraucher über Eigenschaften, Nutzungsbestimmungen und Risiken von Produkten zu informieren, damit Kunden entscheiden können, ob sie mit diesem Wissen ein Produkt überhaupt kaufen wollen. Diese Informationspflichten gelten demnach im Internet als auch für den stationären Handel.

Bei Himmelslaternen sei die Einhaltung der Informationspflicht für Händler besonders geboten. Denn die Rechtslage ist in den Augen der Verbraucherschützer für Käufer paradox: „Himmelslaternen dürfen zwar in Deutschland verkauft und erworben werden. Sie dann entflammt gen Himmel steigen zu lassen, dies ist bundesweit gesetzlich strikt verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Eine Ausnahme ist in Nordrhein-Westfalen nur in seltenen Fällen möglich und muss ausdrücklich behördlich genehmigt werden“, heißt es.

Solange die gefährlichen Papierleuchten also weiter im globalen Handel erhältlich sind, fordern die Verbraucherschützer einen deutlichen Hinweis beim Verkauf auf die verbotene Nutzung. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale: „Ein Produkt, das man nicht verwenden darf, sollte grundsätzlich auch nicht verkauft werden dürfen. Da es theoretisch in Ausnahmefällen erlaubt werden kann, Himmelslaternen steigen zu lassen, müssten diese Produkte zumindest deutlich mit Warnhinweisen gekennzeichnet sein.“