Gericht Cannabis-Händler zu hohen Haftstrafen verurteilt
Zwei der fünf Angeklagten kommen mit Bewährung davon. Gericht schickt Bandenboss und Komplizen ins Gefängnis.
Krefeld. Das Landgericht hat am Freitag im Prozess um bandenmäßigen Drogenhandel alle fünf Angeklagten zu Haftstrafen verurteilt, setzte diese in zwei Fällen aber zur Bewährung aus.
Der Haupttäter und zwei seiner Komplizen wurden des bandenmäßigen Handels mit Marihuana in drei Fällen überführt, wofür das Strafgesetz mindestens fünf Jahre Haft vorsieht. Entsprechend hoch fielen auch die Strafen aus: für den Bandenchef sieben Jahre und drei Monate, für die Komplizen sechs Jahre und sechs Monate sowie sechs Jahre und drei Monate.
In einem Fall berücksichtigte das Gericht erschwerend die Vorstrafen sowie Waffenbesitz. In der als Drogenumschlagplatz genutzten Wohnung des Bandenchefs fanden Ermittler ein Waffenarsenal. Vom Erlös aus dem florierenden Drogenhandel bestritt der 26-Jährige seinen Lebensunterhalt. Strafmindernd wirkten sich die Geständnisse aller Beteiligten aus.
Aufatmen konnten zumindest zwei der fünf Angeklagten: Im Gegensatz zum Antrag des Staatsanwalts urteilte das Gericht bei der 22-jährigen, nicht vorbestraften Krefelderin und dem 27-jährigen Krefelder nur auf Beihilfe zum Drogenhandel und setzte die Haftstrafen von 18 Monaten und von zwei Jahren auf jeweils drei Jahre zur Bewährung aus. Die Richterin stellte in der Urteilsbegründung fest, dass den beiden keine Bandentätigkeit nachgewiesen werden konnte, dafür aber aktive Beihilfe.
Die junge Frau hatte ihrem Freund, dem Bandenchef, 8000 Euro als Startkapital geliehen und von den Drogengeschäften und den Waffen in seiner Wohnung gewusst. Der 27-Jährige war als „Urlaubsvertretung“ eingesprungen und hatte Marihuana für 1200 Euro verkauft. In der Wohnung hatte die Polizei bei einer Durchsuchung 4000 Euro als Erlös aus dem Drogenhandel und eine Vielzahl von Waffen gefunden und beschlagnahmt.
Selbst die Durchsuchung der Wohnung habe den Drogenhandel nicht stoppen können, vermisste die Richterin mangelnde Einsicht. Sie verfügte, dass der Bandenchef in Haft bleibt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision möglich.