Er verwahre sich mit Nachdruck gegen die Behauptung, er hätte unterstellt, dass nur Mitarbeiter für die Weitergabe von Informationen zum vertraulichen Bericht des Fachbereichs Rechnungsprüfung über die Vermietung von Flüchtlingswohnungen durch Ratsleute an die örtlichen Medien in Frage kämen. Auch Kollegen aus der Kommunalpolitik kämen infrage.
Die von Blondin vor dem Aussschuss an Frank Meyer herangetragene Forderung, eine Ehrenerklärung für den CDU-Ratskollegen Kühn abzugeben, bedeute außerdem nicht, dass der OB die Erklärung schon vor der Sitzung hätte abgeben müssen. Kühn hätte hingegen gesellschaftliche und soziale Verantwortung bewiesen. Meyer erwartet, dass die Staatsanwaltschaft Blondins Vorwürfe prüft. Red