Pandemie Jede dritte Krefelder Schule von Coronafall betroffen
Krefeld · Stadt liefert fragwürdige Begründung, warum Zahlen zur Pandemie-Entwicklung fehlen.
Das Coronavirus breitet sich in Krefeld weiter sehr dynamisch aus: „Jede dritte Schule ist inzwischen betroffen“, sagte Stadtdirektor Markus Schön am Dienstagmittag im Rathaus. Zudem müssen drei Kindertageseinrichtungen geschlossen werden. So ist die Kita St. Clemens derzeit komplett außer Betrieb, in der Kita Krokobär musste eine Gruppe in Quarantäne. Auch in der Kita Westwall wurden drei Gruppen geschlossen, rund 50 Kinder und zehn Erzieher müssen zu Hause bleiben. Hinzu kommen 19 Schulen, in denen Klassen ganz oder teilweise in Quarantäne geschickt werden (siehe Kasten).
„Es hat uns überrascht, wie stark sich die Situation verschärft hat“, so Schön. Das weitere Vorgehen soll am Mittwoch auf einem Krefelder Schul-Gipfel beraten werden. Daran sollen neben der Stadt auch die Schulaufsicht des Landes NRW sowie Lehrer-Gewerkschaften und Eltern-Vertreter teilnehmen.
Land untersagt die Teilung von Klassen im Kampf gegen das Virus
Zu den Themen des Gipfels gehört laut Schön, warum die Corona-Verhaltensregeln nicht überall eingehalten werden. Zudem müsse über die technische Ausstattung zur Luftreinhaltung in den Klassenräumen gesprochen werden. Noch sei nicht klar, welche Geräte zur Luftfilterung überhaupt infrage kämen. Offen sei zudem, wie die zugesagte Förderung des Landes in Höhe von 50 Millionen Euro beantragt werden könne.
Vom Tisch ist unterdessen der Vorschlag, Klassen zu halbieren und jeweils zur Hälfte Präsenz- und Distanzunterricht anzubieten. Solingen wollte diesen Weg ab Mittwoch gehen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Das Land NRW hat das am Dienstag per Erlass untersagt. Das Festhalten am Präsenzunterricht für alle Schüler habe Vorrang.
Sollte Krefeld ein zweites Diagnosezentrum einrichten, wird dies auf dem Sprödentalplatz stehen. Das kündigte Gesundheitsdezernentin Sabine Lauxen an. „Wir werden dort Container aufstellen“, sagte sie. Einen Zeitpunkt nannte Lauxen nicht. In einem solchen Zentrum seien nicht nur Corona-Testungen möglich, sondern auch Impfungen, sobald ein Impfstoff zur Verfügung stehe.
Aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Pandemie kann die Verwaltung derzeit nicht nennen. Zur Begründung verweist Lauxen auf eine IT-Umstellung im Fachbereich Gesundheit. Mit dem IT-System Sormas soll es künftig möglich sein, Infektionsfälle schneller und einfacher zu erfassen und zu übermitteln. Die Umstellung sorge auch in anderen Kommunen zeitweise für Verzögerungen bei der Meldung von Infektionszahlen via Land NRW an das Robert-Koch-Institut (RKI).
Auf Nachfrage zeigt sich das RKI erstaunt, dass aus Krefeld seit dem 30. Oktober keine Meldung vorliegt. Standard bei fast allen Städten und Kreisen sei eine Meldung vom 2. November. Am Freitag hatte die Verwaltung von 100 Neuinfektionen berichtet. Auf dieser Basis hatte das RKI für Krefeld einen Inzidenzwert von 169 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen ermittelt.
Maskenpflicht: Bußgeld ohne Vorwarnung möglich
Laut Lauxen arbeitet der Fachbereich Gesundheit am Anschlag, obwohl dort inzwischen rund 20 neue Kollegen fest eingearbeitet wurden. Zusätzlich zur Corona-Epidemie seien noch die üblichen Aufgaben zu erledigen, etwa die Schuleingangsuntersuchungen.
Bei der Kontrolle der Corona-Vorschriften kündigte die Verwaltung eine Verschärfung an: Wenn es zu Verstößen gegen die Maskenpflicht kommt, kann der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) nun sofort das Bußgeld von 50 Euro verhängen. Bislang werden Verstöße nur dann bestraft, wenn die Personen der Maskenpflicht trotz Aufforderung durch den KOD nicht nachkommen.
Am Montag wurden zwei Verstöße auf diese Weise geahndet. In zwei Fällen musste die Polizei anrücken, da die betreffenden Bürger Personalien verweigerten und Platzverweisen zunächst nicht nachkamen. Bei Kontrollgängen zwischen 20 Uhr und 2 Uhr nachts stellte der KOD wenig Betrieb im öffentlichen Raum fest. Restaurants und Kneipen blieben geschlossen oder boten lediglich Außer-Haus-Verkauf an – so wie es die Schutzverordnung vorsieht.