Ampel-Verwirrung Darf man hier auch bei Rot fahren? (mit Video)
An der Kreuzung Rheinstraße/Ostwall gibt es eine Ampel für Radfahrer, die für Verwirrung sorgt. Viele ignorieren das Haltesignal, um nicht mitten auf der Kreuzung zu stehen. Eine Lösung kann die Verwaltung noch nicht anbieten.
Krefeld. Die Zeitspanne ist kurz. Für viele zu kurz. Nur wenige Sekunden haben Radfahrer, um auf der Rheinstraße in Richtung Königstraße fahrend den Ostwall zu überqueren. Wird die Hauptverkehrsampel an der Kreuzung Rheinstraße/Ostwall grün, verbleiben nur fünf Sekunden und die Radfahrampel in Höhe der Straßenbahngleise zeigt Rot. Die Radfahrer müssten mitten auf der Kreuzung kurz vor den Straßenbahngleisen stehen bleiben, bis die Ampel wieder umspringt.
Viele fahren aber durch. Und das ist nach Ansicht der Verwaltung auch korrekt. Die Ampel(fehl)schaltung war bereits mehrfach Thema in der Bezirksvertretung Mitte in diesem Jahr. So forderte Eva Kesseler (CDU) die Verwaltung in der Sitzung am 7. Juli auf, einen Kompromiss zu finden, die Rotphase anzupassen, ohne aber die Fördergelder zu gefährden und den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu beeinflussen.
Dann die Überraschung: Anstatt eine mögliche Neuschaltung der Fahrradampel zu thematisieren, erklärte die Verwaltung in einem Bericht, dass Radfahrer, die von der Rheinstraße den Ostwall in Richtung Königstraße überqueren, auch bei Rotlicht nicht anhalten müssen. Der Grund? Die Fahrradampel gelte vornehmlich für Radfahrer, die vom Ostwall nach links in Richtung Königstraße fahren. Diese müssten sich dann an das Rotlicht halten.
Das gelte aber nicht für Fahrradfahrer, die aus Richtung Rheinstraße kommen, da sich unmittelbar vor der Ampel auf dem Boden kein Haltestreifen befindet. Die Stadt schlussfolgert deshalb: „Vor diesem Hintergrund ist eine Änderung der Signalisierung zugunsten einer längeren Grünzeit für Radfahrer derzeit nicht vorgesehen.“
Doch die Verwaltung sorgt für noch mehr Verwirrung, da sie auf Nachfrage der WZ zu diesem Thema später folgendes erklärt: „Radfahrer auf der Rheinstraße, die von Osten nach Westen den Ostwall queren möchten, müssen zwei Haltelinien beachten.“
Demnach gelte die Haltelinie an der normalen Verkehrsampel für die Radfahrer an der Kreuzung. Sollte die dahinter liegende Fahrradampel während der Querung des Ostwalls auf Rot springen, gelte hingegen die Haltelinie, die ursprünglich als Haltesymbol für die links abbiegenden Radfahrer auf dem Ostwall vorgesehen ist. Diese liegt aber so nahe an der normalen Verkehrsampel, dass die meisten Radler diesen Bereich bereits passiert haben, wenn die Ampel für Radfahrer auf Rot springt.
Wenn ein Fahrradfahrer dann nicht zwischen Straßenbahn- und Autoverkehr warten will, muss er zwangsläufig über die rote Ampel fahren.
Von einem Überfahren des Rotlichts ist in der Antwort der Verwaltung allerdings — anders als noch in der Sitzung der Bezirksvertretung Mitte — nicht mehr die Rede. Die Stadt erklärt lediglich: „Derartige Schaltungen und Fahrbahnmarkierungen für indirekt linksabbiegende Radfahrer sind im Stadtgebiet Krefelds nicht ungewöhnlich“.
Generell laufe nach Ende der Grünphase auch für Radfahrer noch eine sogenannte Schutzzeit ab, die eine Querung des Ostwalls ermöglicht, bevor der kreuzende Verkehr Grünlicht erhält. Dies bedeutet also, dass auch bei Rot querende Radfahrer noch ausreichend Zeit haben, bevor der Verkehr auf dem Ostwall sich in Bewegung setzt.
In der Erklärung zur damaligen Anfrage von Eva Kesseler stand in diesem Zusammenhang noch der ergänzende Zusatz: „Damit ist eine gesicherte Querung des gesamten Ostwalls möglich.“
Für die CDU-Politikerin ist diese Erklärung der Stadt alles andere als befriedigend. „Mir ist es absolut unverständlich, warum Radfahrer quasi dazu genötigt werden, hier eine Ampel zu überfahren, die auf Rot steht. Aus verkehrstechnischer Sicht muss hier definitiv eine andere Lösung gefunden werden“, fordert Kesseler. Radfahrer sollten sich also vorsehen, denn das Überfahren einer roten Ampel kann nicht nur gefährlich sein, sondern auch richtig teuer werden. Denn es gilt: Für die Nichtbeachtung einer roten Ampel droht Radfahrern ein Bußgeld zwischen 60 Euro und 180 Euro (siehe Kasten). Wohl dem, der sich im Krefelder Ampel-Dschungel gut auskennt.