Tatsächlich schuldeten die Opfer dem Unternehmen des mutmaßlichen Betrügers nichts.
So schrieb ein Inkassounternehmen ehemalige Kunden des Dienstes „Super Bonus 49“ im Auftrag des Angeklagten an. Jedoch war in den Schreiben der abgeänderte Namen „Super Bonus 49 An“ aufgeführt. Daraufhin warnte der Besitzer der Original- Kundendaten die Angeschriebenen. „Es liegt nahe, dass die Daten aus Super Bonus 49 für Super Bonus 49 An verwendet wurden“, sagte der Polizeibeamte.
Die Kammer begutachtete außerdem den Schriftverkehr des Angeklagten mit einem Verkäufer von Kundendaten. Daraus ging hervor, dass der Angeklagte gewarnt wurde, die Kundendaten von bestimmten Produkten für das Inkasso zu benutzen. Das Verfahren geht am Donnerstag weiter. jre