Mehrwertsteuer-Senkung Der Mehrwertsteuer-Plan für Krefeld steht
Krefeld · Die Stadt wird die Steuer auf Park- oder Bädereintritte nicht senken.
Die Stadt Krefeld wird die bis Ende des Jahres befristete Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16, bzw. von sieben auf fünf Prozent, mit Verspätung an die Bürger weitergeben. SPD und CDU haben einen entsprechenden Dringlichkeitsbeschluss für den Plan der Verwaltung unterschrieben. Die FDP hatte den Plan explizit abgelehnt.
Dieser Plan sieht vor, dass die Steuersenkung bei städtischen Parkgebühren und Bädereintrittspreisen nicht umgesetzt wird. Stadtkämmerer Ulrich Cyprian hatte dies damit begründet, dass Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis stünden. Die Automaten hätten entsprechend umprogrammiert werden müssen. Manche seien gar nicht umprogrammierbar. Zudem hätten sie immer wieder mit ausreichend Kleingeld gefüttert werden müssen.
Gleichzeitig hatte die Verwaltung betont, man wolle keinesfalls den Bürgern das Geld vorenthalten. Die Bundesregierung hatte die Senkung mit dem Ziel beschlossen, die Bürger in Corona-Zeiten zu entlasten sowie Wirtschaft und Konsum anzukurbeln. Daher will die Stadt Krefeld nun Ende des Jahres ermitteln, wie viel Mehrwertsteuer quasi „zu viel berechnet worden ist“. Der Stadtkämmerer rechnet mit einer fünfstelligen Summe. Der Stadtrat soll dann entscheiden, wie das Geld den Bürgern zugute kommen soll. Cyprian nannte als Beispiele Sport- oder Karnevalsvereine sowie die Jugendarbeit.
Die Steuersenkung wird aber bei städtischen Pachtverträgen mit Gastronomen wie etwa auf dem Großmarkt oder bei Wochenmarkt-Gebühren weitergegeben. Solche Verträge würden netto verhandelt. Hier werde sich also der gewünschte Effekt direkt einstellen, hatte Cyprian betont.
Eine einheitliche Regelung wird es bei diesem Thema in Nordrhein-Westfalen nicht geben. Die Umsetzung wird in den Kommunen sehr unterschiedlich gehandhabt werden.
Die SWK in Krefeld wird die vorübergehende Umsatzsteuerreduzierung für ihre Energie- und Trinkwasserkunden vollständig weitergeben. Der verminderte Umsatzsteuer-Satz wird in den Jahresverbrauchsrechnungen der Kunden anteilig berücksichtigt und ausgewiesen; die Kunden müssen nicht von sich aus aktiv werden, hatte der SWK-Konzern mitgeteilt.