Dichtheit: Kanalbesitzer tragen die Verantwortung

Werden Erdreich und Grundwasser durch Abwässer verschmutzt, machen sich Grundstückseigentümer strafbar.

Krefeld. „Das Schreiben der Stadtwerke kann ich getrost zur Seite legen und abheften.“ Auch Umweltamtsleiter Helmut Döpcke hat am Samstag das Angebot von Martin Rögele (SWK Aqua) für die Dichtheitsprüfung seines privaten Abwasser-Anschlusses erhalten. Döpcke hat aber erst vor zehn Jahren im Wasserschutzgebiet in Verberg gebaut und bleibt von der Frist (31.12.2013) unberührt. Die gilt nur für Kanalanschlüsse von Häusern, die vor 1965 gebaut worden sind. Gleichwohl haben der Fachbereichsleiter und sein Vorgesetzter, Bau- und Umweltdezernent Thomas Visser, die Notwendigkeit weiterer Information zum Thema Dichtheitsprüfung von Hausanschlüssen erkannt und deshalb gestern die Presse eingeladen.

Vom Rat ist vergangene Woche lediglich die Satzung für die Einzugsgebiete der Wassergewinnungsanlagen Uerdingen, Hüls, Kempener Allee, Vinnbrück und Rumeln (nördliches Traar) beschlossen worden — die für die restliche Stadt wird voraussichtlich erst im nächsten Jahr folgen. Helmut Döpcke stellte klar, dass Fristen eigentlich keine Rolle spielen: „Jeder Kanalbetreiber ist immer und grundsätzlich verpflichtet, seine Abwasserleitungen dicht zu halten. Ein nicht verkehrssicheres Auto wird ja trotz noch gültiger Prüfplakette stillgelegt.“ Visser erinnerte daran, dass man auch durch fahrlässiges Verschmutzen des Grundwassers strafrechtlich belangt werden könne, vor allem in Wasserschutzzonen.

Ein klassischer Hinweis auf einen undichten Hausanschluss sei übrigens plötzlicher Wassereintrag in Kellerräumen. „Es kann von der undichten Leitung eines Nachbarn stammen“, sagte Döpcke.

Übrigens gibt es eine Mitteilungspflicht über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung nur für die Eigentümer des Anschlusses: „Der muss spätestens am 31. Dezember 2013 vorgelegt werden, auch wenn die Prüfung bereits 2011 erfolgt ist.“ Danach werden die Daten abgeglichen. Döpcke kennt allerdings Krefelder Bürger, die dem Fachbereich Umwelt schon jetzt das Prüfungsergebnis mit der Bitte und Bestätigung zuschicken. Das völlige Ausreizen der Frist empfiehlt er nicht, denn: „Nach dem Gesetz muss alle 20 Jahre eine neue Prüfung erfolgen. Es ist aber unwahrscheinlich, dass diese Vorschrift so lange Bestand haben wird“. prophezeit der Fachbereichsleiter.

Für die Einzugsgebiete der Wasserwerke In der Elt (Linn) und Forstwald gilt die Frist vom 31. Dezember 2013 übrigens nicht. „Darüber werden wir gesondert nachdenken“, so Thomas Visser.

Besonders unter Druck stehen die Einleiter von gewerblichen Abwässern, vor allem Handwerksbetriebe in den Wasserschutzzonen, wie Schreiner, Maler und Lackierer oder Autowerkstätten. Die stehen in der Pflicht zur Dichtheitsprüfung, wenn ihr Kanalanschluss vor 1990 gelegt worden ist.

Im öffentlichen Bereich, also ab Grundstücksgrenze bis zum Sammler in der Straßenmitte muss die Reparatur undichter Leitung mit dem Tiefbauamt abgestimmt werden. „Wie viele Kanalabschnitte betroffen sind, wissen wir nicht“, sagt der Umweltamtsleiter, „die Stadt führt kein Kataster, wie alt die Anschlüsse sind.“ Gefordert seien die sachkundigen Prüfer freilich nicht in den Außengebieten, sondern dann, wenn die Innenstadt an der Reihe ist. Aber bis dahin ist ja noch zwei Jahre länger Zeit.