Drogenhandel: Zwei Jahre Haft auf Bewährung

Der 25-jährige Krefelder und hat Marihuana an Minderjährige verkauft.

Krefeld. Haarscharf ist ein 25-jähriger Krefelder an einer Gefängnisstrafe vorbei gekommen. Wegen des Drogenverkaufs an Minderjährige musste er sich gemeinsam mit seiner Ex-Freundin vor dem Schöffengericht verantworten. Er bekam eine zweijährige Bewährungsstrafe und muss 200 Sozialstunden ableisten. Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert.

Die 23-jährige Ex-Freundin wurde zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt und muss eine Geldbuße in Höhe von 1200 Euro bezahlen. Sie hat die Drogen in drei Fällen an Minderjährige abgegeben.

Angefangen hatte alles mit einer „gemischten Tüte“. 50 bis 60 Gramm Stoff unterschiedlicher Qualität habe der Krefelder bei jemandem für den Eigenverbrauch und den Verkauf erstanden. In den Monaten Januar bis Mai 2012 hat er dann im Durchschnitt ein Gramm für zehn Euro an seine minderjährigen Kunden weiterverkauft.

Zwei der Zeugen, die im Gericht aussagten, waren zur Tatzeit gerade einmal 13 und 14 Jahre alt. Als der Staatsanwalt den Jüngeren fragte, ob er vom Angeklagten nie Rauschgift bekommen habe, schaute dieser erst einmal in Richtung Angeklagten.

Erst als der Jurist von Drogen spricht, weiß der junge Zeuge, wovon die Rede ist. Bekommen habe er von dem Angeklagten nie etwas. Sein damals 14-jähriger Freund stellt das im Gericht anders dar. Er habe öfter etwas bekommen und auch sein junger Freund habe zweimal Drogen erhalten.

Die beiden Angeklagten kommen milde davon, weil das Gericht von einem minder schweren Fall ausgeht. Bei den Drogen habe es sich nicht um harten Stoff gehandelt, sondern um das vergleichsweise weiche Marihuana. Die Käufer seien, wenngleich jung, schon drogenerfahren gewesen, einige sogar abhängig.

Schließlich hätten sie sich an den Angeklagten mit der Bitte um Drogen gewandt und nicht er habe sie angesprochen. Nach dem Urteil erklärten die Verteidiger und der Staatsanwalt, dass sie das Urteil akzeptieren und keine Rechtsmittel einlegen. Es ist damit rechtskräftig.