Gericht: Sieben Monate Haft für Schwarzarbeit
34-Jähriger kassierte 16 200 Euro Hartz-IV-Leistungen.
Krefeld. Sieben Monate Haft ohne Bewährung — so lautet das Urteil gegen einen 34-jährigen Mülheimer, der von 2006 bis 2010 in einem Krefelder Call-Shop schwarz gearbeitet hatte. Ermittlungen des Hauptzollamtes Krefeld hatten ergeben, dass der Mann, der beim Jobcenter Mülheim gemeldet war und von dort auch Leistungen bezog, sein Nebeneinkommen deutlich zu niedrig angegeben hatte.
Der Arbeitslose hatte dem Jobcenter gegenüber angegeben, dass er in seinem Nebenjob monatlich 200 Euro verdienen würde. Tatsächlich erhielt er dort allerdings zunächst 600, später sogar 700 Euro im Monat. Diesen Verdienst verschwieg er dem Jobcenter.
Dadurch erhielt er den vier Jahren mehr als 16 200 Euro Hartz-IV-Leistungen, die ihm nicht zustanden. Das Amtsgericht Duisburg verurteilte den Mann nun zu der Freiheitsstrafe, die er auch absitzen muss. Darüber hinaus muss er dem Jobcenter die zu Unrecht erhaltenen Leistungen zurückzahlen.
Der Arbeitgeber des 34-Jährigen war bereits im Sommer 2012 zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt und Beihilfe zum Leistungsbetrug verurteilt worden.