WZ-Serie Neuer Azubi-Mindestlohn: Minimum liegt nun bei 515 Euro
Die Bezahlung ist in Ausbildungsberufen sehr unterschiedlich. Ab diesem Jahr darf sie aber auf keinen Fall unter einer Mindestgrenze liegen.
Rund 500 Euro pro Monat liegen zwischen der Ausbildungsvergütung für einen Friseur und einem Konstruktionsmechaniker. Im ersten Fall bekommen die Azubis monatlich 498 Euro, im zweiten Fall 1018 Euro. Nur zum Vergleich: Dazwischen liegen Ausbildungsberufe wie beispielsweise Fahrzeuglackierer/-lackiererin (685 Euro), Drogist/-in (791), Mediengestalter/-in (900), Fachlagerist/-in (926) oder Chemikant/-in (958). Selbstverständlich kann es sein, dass bei der Entscheidung für einen Lehrberuf nicht nur die Vorlieben, sondern auch die Bezahlung eine Rolle spielen kann.
Edgar Lapp, Koordinator für den Übergang Schule-Beruf in der Berufsberatung der Agentur für Arbeit in Krefeld, rät allerdings davon ab. „Trotz der teilweise großen Unterschiede bei der Ausbildungsvergütung sollte man sich seine Ausbildung nicht aufgrund des Geldes auswählen. Der wichtigste Aspekt sollte sein, dass man Interesse am Ausbildungsberuf mitbringt und auch nach vielen Jahren noch Freude daran hat“, sagt Lapp und verweist auf die jüngste Umfrage des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) unter Bewerbern.
Ergebnis der Studie: Ein gutes Betriebsklima, nette Kollegen, gute Übernahme-Chancen beziehungsweise sichere Arbeitsplätze werden von Jugendlichen „als besonders wichtig angesehen“. „Gerade im Handwerk funktioniert das sehr gut“, sagt Lapp. „Hier bietet eine betriebliche Ausbildung familiäre Sicherheit und gute Zukunftsperspektiven, auch für Menschen, die es vielleicht nicht so leicht haben, zum Beispiel mit Flucht- oder Migrationshintergrund.“
Weitere Vorteile, die aus seiner Sicht für eine duale Ausbildung – also im Betrieb und in der Berufsschule – sprechen, sind unter anderem der direkte Einstieg in das Berufsleben, die hohe Praxisnähe und die sicheren Perspektiven bei guten Möglichkeiten zu Weiterbildung.
Trotzdem ist es sicher nicht schön, zum Beispiel unter Freunden in der Freizeit derjenige zu sein, der jeden Cent umdrehen muss. Sieben Prozent der aktuellen Azubis bekommen derzeit weniger als 500 Euro im Monat – und zwar brutto, also vor möglichen Abzügen. Das betrifft in Deutschland derzeit rund 115 000 Jugendliche und junge Männer und Frauen.
Berufsbildungsgesetz gilt seit Beginn des Jahres
Doch mit Beginn des Jahres 2020 hat sich das geändert. Nun gilt das neue Berufsbildungsgesetz (BBIG). Künftig darf in den 326 Berufen der dualen Ausbildung grundsätzlich eigentlich niemand mehr unterhalb einer bestimmten Grenze bezahlt werden. Diese Mindestvergütung – auch Azubi-Mindestlohn genannt – müssen alle Arbeitgeber einhalten. Bis ins Jahr 2023 wird sie bundesweit in mehreren Stufen eingeführt (siehe Grafik).
Allerdings ist auch klar: Wenn sieben Prozent der Auszubildenden bisher unter der Grenze von monatlich 515 Euro lagen, bekamen 93 Prozent mehr. „In vielen Ausbildungsberufen liegt die Vergütung bereits jetzt über der neu einzuführenden Mindestausbildungsvergütung“, betont Lapp. Nahezu alle Tarifverträge, in denen Ausbildungsvergütungen geregelt sind, lägen schon heute deutlich drüber. Genauso wie Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden solche Tarifverträge aushandeln können, die nach oben ausschlagen, ist im Prinzip aber auch das Gegenteil möglich. „Regional oder in bestimmten Branchen können Tarifverträge auch nach unten von den neuen Grenzen abweichen“, erklärt Lapp.
Die mit dem 1. Januar 2020 vollzogenen Veränderungen betreffen im Westen Deutschlands etwa jedes zehnte Unternehmen. Das hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) bereits 2018 berechnet. Elf Prozent der Betriebe in Westdeutschland müssen durch die Mindestvergütung von 500 Euro nun mehr zahlen. Im ersten Jahr müssen die Betriebe im Schnitt 1161 Euro mehr pro Azubi ausgeben. Einerseits befürchtet das BIBB, dass dadurch weniger Betriebe bereit sind auszubilden. Andererseits, dass durch das höhere Entgelt die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen steigt.