EU-Verordnung: Münzen werden gecheckt

Kreditinstitute sind ab sofort verpflichtet, Münzgeld zu prüfen. Sparkasse, Volksbank und Deutsche Bank verlangen keine Gebühren.

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Krefeld. In ihrem „Merkblatt für Münzrollenfertiger“ fasst die Deutsche Bundesbank zusammen, was bei der Umsetzung der EU-Verordnungen 1338/2001 beziehungsweise 1210/2010 zu beachten ist: „Jeder muss die bei ihm eingehenden Münzen, die er wieder ausgeben will, auf Echtheit und Umlauffähigkeit überprüfen und dabei falsche und nicht für den Umlauf geeignete Münzen aussondern.“

Betroffen von dieser Verordnung, die seit dem 1. Januar verbindlich ist, sind unter anderem Wechselstuben und Geldtransportunternehmen-— vor allem aber Kreditinstitute. In Krefeld begegnen die Institute der neuen Verordnung mit Gelassenheit - sie hatten mehrere Jahre Vorlaufzeit und sind dementsprechend gewappnet.

So sagt Hanswolf Hohn, Pressesprecher der Deutschen Bank, für die hiesigen Filialen: „Die Deutsche Bank hat die neue Münzgeldverordnung bereits seit geraumer Zeit umgesetzt.“ Konkret bedeute das, dass die Münzen durch einen externen Dienstleister auf Echtheit und Umlauffähigkeit überprüft würden. „Für unsere Kunden ändert sich nichts. Privatkunden zahlen für die Annahme von Münzgeld keine Gebühren. Geschäfts- und Firmenkunden zahlen 20 Cent je Rolle beziehungsweise mindestens einen Euro.“

Auch bei der Volksbank Krefeld führt die Münzgeldverordnung nicht zu zusätzlichen Gebühren für die Kunden. Marketingleiter Christian Davids: „Von Privat- und Geschäftskunden nehmen wir die Münzen kostenlos an.“ In den Filialen der Volksbank werden die Münzen auf zweierlei Weise geprüft - zum einen durch zertifizierte Maschinen, die die Münzen automatisch prüfen; zum anderen durch speziell geschulte Mitarbeiter.

Die Sparkasse Krefeld setzt ebenfalls auf eine Kombination aus zertifizierten Maschinen und geschulten Mitarbeitern, um die Münzen auf Echtheit und Umlauffähigkeit zu überprüfen. Pressesprecher Peter Bauland: „Für unsere Privat- und Geschäftskunden fallen dafür keine zusätzlichen Gebühren an. Die eingezahlten Münzen werden dem Konto gutgeschrieben.“