Ex-Freundin mit MP bedroht - Opfer war schon siebenmal ausgezogen
Krefelder (48) gesteht, in einer Mietswohnung seine Maschinenpistole abgefeuert zu haben. Eine Vergewaltigung habe es nicht gegeben.
Krefeld. Wenn Foto- und Fernsehreporter bei Gericht auftauchen, hat die Verhandlung großes Öffentlichkeitsinteresse. So auch gestern bei der 2. Großen Strafkammer, die wegen Vergewaltigung und anderer Delikte gegen einen 48-jährigen Krefelder verhandelt. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, seine Lebenspartnerin zum Sex gezwungen zu haben.
Er selbst bestreitet dies und spricht von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr. Seine Ex-Freundin schilderte allerdings im Zeugenstand die Details aus einem anderen Blickwinkel. Danach habe der Beschuldigte den Verkehr mit Gewalt und gegen ihren ausdrücklichen Willen erzwungen.
Das 29-jährige Opfer berichtete von einer durch fortwährende Eifersucht geprägten Beziehung. Immer wieder habe es Streit gegeben und siebenmal sei sie schon aus der Wohnung des Freundes ausgezogen. Auch habe sie immer wieder körperliche Gewalt erleiden müssen. Alkohol und die Einnahme von Amphetaminen sollen bei den Taten des Angeklagten, der zudem über ein beträchtliches Vorstrafenregister verfügt, eine Rolle gespielt haben. Aber auch seine Freundin ist kein unbeschriebenes Blatt. Sie wurde kürzlich wegen des Handels mit Amphetaminen zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Außer der sexuellen Nötigung wird dem Angeklagten vorgeworfen, mit einer Maschinenpistole die Wohnung eines bekannten Paares gestürmt und dort das Paar sowie seine Ex-Freundin bedroht zu haben. Dabei hatten sich Schüsse gelöst, ohne dass jemand verletzt wurde. Er habe die 29-Jährige und deren Bekannte lediglich erschrecken, aber keinesfalls verletzen wollen. Zu verantworten hat er sich wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Über die Herkunft der Waffe wollte er keine Auskunft geben.
Auch wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wird gegen den Beschuldigten ermittelt. Gestanden hat er, den Bullterrier eines Kneipenwirts erschossen zu haben. Der Hund soll ihn angegriffen und den Ärmel seines Pullovers zerrissen haben. Seine Freundin behauptet jedoch, der Hund sei freudig schwanzwedelnd auf ihn zugelaufen.
An drei kommenden Verhandlungstagen will das Gericht die Vorwürfe anhand weiterer Zeugenaussagen überprüfen. Das Urteil wird erst am 13. Juni erwartet.