Mobilfunk FDP: Antrag zu Handymasten gestellt
Krefeld. Die FDP spricht sich dafür aus, in Zukunft bei der Entscheidung über Standorte für Mobilfunkanlagen die betroffenen Bezirksvertretungen anzuhören. „Nach der Bundesimmissionsschutzverordnung ist die Kommune für Anlagen, die nach dem 22. August 2013 errichtet werden, im Rahmen der Standortauswahl anzuhören.
Die Ergebnisse dieser Beteiligung sind vom Anlagenbetreiber zu berücksichtigen. Eine Bürgerbeteiligung ist rechtlich nicht verankert, es bleibt jedoch der Stadt unbenommen, im Rahmen ihres Anhörungsrechts die betroffenen Anwohner zu informieren und deren Bedenken und Anregungen in ihre Stellungnahme einfließen zu lassen. Als Gremium bieten sich die jeweiligen Bezirksvertretungen an“, erklärt FDP-Fraktionsvorsitzender Joachim C. Heitmann.
Durch eine solche Vorgehensweise sei gewährleistet, dass eine ständige Rückkoppelung mit den Bürgern stattfindet, so Heitmann.
Die FDP hat einen entsprechenden Antrag für die Ratssitzung am 29. September gestellt. Dem Vernehmen nach soll kein Ratsausschuss für die Mobilfunkanlagen zuständig sein.