Krefeld Feuerwehr fordert: Es müssen Regeln für Shisha-Bars her

Die Überprüfung der Kohlenmonoxid-Vergiftung in Krefeld ist immer noch offen. Die Staatsanwaltschaft prüft den Verdacht der Körperverletzung.

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Krefeld. Die Verunsicherung ist groß, seit Anfang November bekanntwurde, dass es in einer Krefelder Shisha-Bar zu einer gefährlichen Kohlenmonoxid-Vergiftung gekommen war. Ein 19-Jähriger musste damals in der Uniklinik in Düsseldorf behandelt werden. Nur wenige Tage später maß die Feuerwehr in einer anderen Bar ebenfalls erhöhte CO-Werte. Die Behörden sind seitdem alarmiert. Überprüfungen werden angeordnet. Die Polizei ermittelt in beiden Fällen wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Betreiber.

Die Stadt entscheidet, dass sich die Besitzer der Shisha-Bars erklären müssen — zu den Maßnahmen gegen die Gesundheitsgefährdung ihrer Gäste und dem Umfang ihres Angebots. Denn für die Verwaltung sind die Bars, in denen das Rauchen von Wasserpfeifen zum Angebot gehört, noch ein Buch mit sieben Siegeln. Das Problem: Für den Betrieb von Shisha-Bars gelten keine gesonderten Vorschriften durch den Gesetzgeber.

Ein Punkt, der Feuerwehr und Verwaltung in Krefeld schwer zu schaffen macht. So ist beispielsweise die Shisha-Bar an der Rheinstraße, in der der genannte 19-jährige Gast Anfang November eine Kohlenmonoxidvergiftung erlitten hatte, als Gaststätte genehmigt. Diese ist der Stadt als Kaffeelounge benannt. Weder im Genehmigungs-Antrag, noch irgendwo anders ist erkennbar, dass sie als Shisha-Bar genutzt wird.

Dies muss aber auch nicht der Fall sein: Es gibt keine rechtliche Vorschriften, die das verlangen. „Da Shisha-Bars relativ neue Einrichtungen sind, gibt es hierfür keine besonderen Vorschriften. Sollte eine allgemeine Verpflichtung für besondere Schutzmaßnahmen notwendig sein, ist dies Aufgabe des Gesetzgebers. Generell befürworten wir Kohlenmonoxid-Melder in Shisha-Bars“, erklärt Feuerwehrsprecher Kai Günther.

Wenn es wie zuletzt an der Rheinstraße oder am Südwall zu Einsätzen in den Bars kommt, müssen sich die Einsatzkräfte auch immer selber schützen. „Der Rettungsdienst ist immer mit CO-Meldern ausgestattet, so dass die Einsatzkräfte vor zu hohen Konzentrationen geschützt sind“, sagt Günther. Weil die Einsätze bei der Gefahr von austretendem Kohlenmonoxid immer unter Atemschutz abgewickelt werden, sind die Retter doppelt abgesichert.

Für die Gäste von Shisha-Bars ist hingegen nicht zu erkennen, ob und in welchen Mengen sich Kohlenmonoxid in der Atemluft befindet. Trotzdem sind Melder, die die Konzentration des gefährlichen Gases in der Luft anzeigen, nicht verpflichtend in den Lokalen einzubauen. Ein Aspekt, der auch den Krefelder Bezirksschornsteinfeger Marcus Lingen verwundert. „Ich habe den Betreibern der Shisha-Bars dazu geraten, solche Melder einzubauen. Die meisten zeigen sich sehr einsichtig und sind dankbar für die Hinweise. Oftmals ist ihnen die mögliche Gefahr bei Austritt von Kohlenmonoxid gar nicht bewusst.“

In die gleiche Kerbe schlägt auch die Feuerwehr. „Derartige Ereignisse lassen sich nur durch den Einbau von geeigneten Lüftungsanlagen und entsprechenden CO-Messungen verhindern. Wie diese Anlagen dimensioniert werden müssen, um entsprechende Konzentrationen sicher zu vermeiden, kann hier allerdings nicht beurteilt werden. Daher sind allgemeine Regelungen für Shisha-Bars wichtig“, fordert Kai Günther. Und auch der Stadt würde der Umgang mit den Bars durch allgemeine Regeln enorm erleichtert.

Zuletzt konnten Ordnungsdezernent Ulrich Cyprian und Stadtdirektorin Beate Zielke auf eine Anfrage von SPD-Ratsherr Jürgen Oppers hin keine Antwort geben, warum die Bars als Gaststätten geführt werden und welche Vorschriften bezüglich des Rauchens in den Räumlichkeiten herrschen würden. Die Stadt erklärt, die Bars in den kommenden Wochen weiter zu kontrollieren.

Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit den Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung gegen zwei Bar-Betreiber.