Fischeln Gericht stoppt Ansiedlung von Asbest-Lager in Krefeld
Fischeln · Die Richter teilen die Ansicht der benachbarten, klagenden Firmen: Die Abfallentsorgung im Fischelner Gewerbegebiet ist laut gültigem Bebauungsplan nicht erlaubt.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Ansiedlung eines Abfallentsorgungsbetriebes an der Breuershofstraße 46 in Fischeln vorläufig gestoppt. Das hat die 3. Kammer den Beteiligten jetzt bekanntgegeben und damit den Anträgen von sechs Nachbarn entsprochen. Unternehmer Theo Wirtz hatte im November 2018 sich mit dem Thema an unsere Redaktion gewandt, weil nach seinem Rechts-Verständnis in dem Gewerbegebiet mit Wohnbebauung und Lebensmittelproduktion die geplante Lagerung gefährlicher Abfälle wie Asbest, Glaswolle, teerhaltige Dachbahnen und Straßenaufbruch gar nicht genehmigungsfähig ist. Die Stadt Krefeld sieht das anders und hatte eine Ausnahme-Genehmigung dafür erteilt. Dagegen hagelte es massiven Protest von den umliegenden Nachbarn.
Das Gericht teilt deren Auffassung, dass es der geplanten Anlage an der erforderlichen Gebietsverträglichkeit mangelt. Die geplante Anlage hat eine Durchsatzkapazität von 90 000 Tonnen (nicht gefährlicher Abfälle) im Jahr. Zugleich sollen in der Anlage gefährliche Abfälle wie asbesthaltige Baustoffe gelagert werden. Diese passe im Hinblick auf ihr erhebliches Störpotenzial (auch ausnahmsweise) nicht in das durch den Bebauungsplan Nr. 788 der Stadt Krefeld dort ausgewiesene Gewerbegebiet. Über die Anträge hat das Gericht im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden. In solchen - regelmäßig eilbedürftigen - Verfahren wird effektiver Rechtsschutz auch in der Coronakrise durch schriftliche Entscheidungen gewährt. Über die Anträge zweier Nachbarbetriebe, die nicht Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigte der Betriebsgrundstücke sind und sich daher nicht auf den sogenannten Gebietserhaltungsanspruch berufen können, wird das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt befinden.
Wirtz hatte in seiner aktiven Zeit als CDU-Politiker die Änderung des nun von der Stadt herbeigezogenen Bebauungsplans 788 mitentschieden. Damit sollte verhindert werden, dass sich in dem kleinteiligen Gebiet für produzierendes Gewerbe auch Spielhallen und Bordelle ansiedeln. „Alles andere in dem B-Plan ist jedoch so geblieben“, hatte Wirtz gegenüber unserer Redaktion erklärt. Die Abfallbehandlungsanlage sei danach kein Gewerbe, sondern eine industriemäßige Versorgung – und damit gebe der B-Plan die Sondergenehmigung nicht her.
Der zuständige und inzwischen in den Ruhestand gewechselte Dezernent, Thomas Visser, sah das anders. Der ganze Bereich sei gewerblich geprägt, das Thema Wohnen dort nicht prägend und damit auch kein Ausschlusskriterium. „Wenn das Planrecht das hergibt, darf die Stadt einen solchen Antrag auf Errichtung gar nicht ablehnen“, lautete seine Einschätzung. Im Rahmen einer Umweltprüfung musste das Unternehmen nachweisen, dass bei einer Einhausung der Halle Schadstoffe nicht nach draußen gelangen können. Das habe es laut Visser gekonnt. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung und verbunden mit einem 26-seitigen Auflagenbescheid gab es von Seiten des Fachbereichs Umwelt die Genehmigung.
132 Widersprüche erreichten daraufhin die Stadt, die Stadt erteilte trotzdem die Freigabe, und Wirtz und weitere Nachbarn reichten Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein. „Wir sind sehr optimistisch, dass auch mit dem noch abschließenden Urteil Recht gesprochen wird und es keinen Grund gibt, weiter über eine Ausnahmeregelung zu sprechen“, sagt Theo Wirtz. Die Erleichterung darüber sei bei allen groß, auch in der nahen Kindertagesstätte. Vor allem in der jetzigen Zeit, wo es den Menschen vorwiegend um den Erhalt ihrer Gesundheit geht. Die Firma IK Umwelt als Bauherr hat trotz telefonischer Bitte bis Redaktionsschluss nicht zurückgerufen. Ihr Vertrag mit dem Pächter des Grundstücks, dem Fischelner Josef Krings, käme laut Wirtz aber auch nur dann zustande, wenn darauf auch gebaut werden dürfe.