Fiskus: Warten auf den Zahltag

Steuerbescheide des Krefelder Finanzamts lassen auf sich warten. Bürger und Bund der Steuerzahler sind verärgert.

Krefeld. Sascha Lohmanns ist sauer. Fristgerecht hat er seine Steuererklärung für das Jahr 2012 vor dem Stichtag am 31. Mai abgegeben. „Normalerweise habe ich den Steuerbescheid nach maximal sechs Wochen im Briefkasten“, sagt der 32-Jährige. Er rechnet fest mit einer Rückerstattung.

Doch bislang wartet er vergebens. Ein Anruf beim Finanzamt in Krefeld sollte Klärung bringen. „Doch da läuft nur ein Band“, ärgert sich Sascha Lohmanns. „Dort heißt es, die Bearbeitungszeit betrage derzeit bis zu sechs Monate.“ Dreist findet er dieses Vorgehen und auch „irgendwie seltsam“.

In anderen Kommunen sei das nicht so, weiß er aus Gesprächen mit Freunden. Es gelang Sascha Lohmanns, einen Mitarbeiter des Finanzamtes ans Telefon zu bekommen. „Der erklärte die Verzögerung damit, dass Stellen gekürzt wurden und die Finanzbeamten zusätzliche Aufgaben erhalten hätten.“

„Die Bearbeitungszeiten in NRW — und damit auch in Krefeld — haben sich in den letzten Jahren nur geringfügig verändert. Die aktuelle Bearbeitungsdauer liegt in der Regel zwischen fünf Wochen und sechs Monaten“, sagt hingegen Peter Mönkediek, stellvertretender Pressesprecher des NRW-Finanzministeriums. „Die Steuererklärungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.“ Die Dauer der einzelnen Prüfung hänge unter anderem davon ab, wie komplex der Sachverhalt bei dem betreffenden Steuerzahler sei.

Die Personalausstattung im Finanzamt Krefeld nennt Peter Mönkediek „sachgerecht“. Allerdings hätten die Veranlagungsstellen der Finanzämter neben umfangreichen Gesetzesänderungen im Laufe der vergangenen Jahre zahlreiche Zusatzaufgaben, wie beispielsweise die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte, zu bewältigen.

Dem Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) ist Sascha Lohmanns’ Anliegen nicht neu. „Das ist ein grundsätzliches Problem“, sagt Sprecherin Bärbel Hildebrand. Die Finanzämter seien überfordert. Allein in NRW müssten die Steuererklärungen von rund 100 000 Rentnern rückwirkend bis zum Jahr 2005 bearbeitet werden.

Als Hauptgrund hat Bärbel Hildebrand aber die Umstellung auf das elektronische Verfahren (Elster und Elstam) ausgemacht. Die elektronisch übermittelten Angaben der Arbeitgeber, Versicherungen und anderer Institutionen über Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen waren erst im März abgeschlossen.

„So konnten Steuererklärungen, die schon im Januar oder Februar eingereicht wurden, nicht vor März bearbeitet werden“, sagt Bärbel Hildebrand. „Wir haben dafür plädiert, die Abgabefristen nach hinten zu verschieben — umsonst.“

Ärgerlich sei, dass auch die Anträge der Steuerzahler auf Fristverlängerung nicht bewilligt werden. „Das können wir nicht nachvollziehen“, so Hildebrand.

Für die Bearbeitungszeit von „bis zu sechs Monaten“ hat sie eine Erklärung: „Danach muss das Finanzamt auf Erstattungen Zinsen zahlen.“

Was viele Steuerzahler ärgert: Wenn sie selbst Fristen nicht einhalten, sind die Finanzämter nicht zimperlich und ahnden Versäumnisse postwendend. Wer die Abgabefrist nicht einhält, erhält eine Mahnung und bekommt eine erneute Frist von vier bis sechs Wochen eingeräumt. Danach drohen Sanktionen wie Zwangsgeld und Verspätungszuschlag.