Gefahr durch Dachlawinen
An der Leyentalstraße wurden vier Autos beschädigt. Polizei hatte seit Montag schon 16 Einsätze.
Krefeld. Wenn es jetzt taut, wird es gefährlich: An der Leyentalstraße sind am Mittwochnachmittag drei Autos durch eine Dachlawine beschädigt worden. Während ein Fahrzeug mit einer dicken Beule auf der Motorhaube davonkam, wurden bei zwei Autos die Frontscheiben eingeschlagen. „Zum Glück sind aber zum Zeitpunkt der Lawine keine Leute hier unten vorbei gegangen“, sagte ein Anwohner, der nach dem Vorfall den Gehweg provisorisch abgesperrt hatte. Der Hausbesitzer war bis gestern nicht zu erreichen.
Dafür war die Polizei vor Ort. „Insgesamt hatten wir seit Montag über das ganze Stadtgebiet verteilt 16 Einsätze“, sagt Polizeisprecher Rainer Behrens. Menschen wurden aber nicht verletzt und zu Sachschäden kam es bislang offenbar nur an der Leyentalstraße.
Wie ist die rechtliche Situation in solchen Fällen? Grundsätzlich sei es genauso wie bei der Frage, ob vor der eigenen Tür Schnee geschippt und gestreut werden muss, sagt Dr. Regis Plümacher, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Krefeld. „Der Hausbesitzer muss die Gefahr gering halten und seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen.“ Das heißt, er muss regelmäßig das Dach kontrollieren und gegebenenfalls auch den Gehweg absperren.
Theoretisch sei er deshalb auch für Schäden haftbar. Das müsse aber für jeden Fall einzeln geprüft werden. Das sei auch witterungsabhängig. Dachlawinen werde es jetzt häufiger geben. „Insbesondere Tauwetter macht sie gefährlich“, so Plümacher. Vor allem, da sich meist auch dicke Eisklumpen in die Schneehaufen mischen.
Autobesitzer könnten unter Umständen allerdings auf ihren Kosten sitzen bleiben. Bei Schäden durch Schneelawinen oder herabfallendes Eis greift nur eine Vollkasko-Versicherung, wie Armin Frankert (Haus und Grund Grafschaft Moers) mitteilt. Die Teilkasko-Versicherung deckt nur Glasschäden am Fahrzeug ab. In Zweifelsfällen müsste sich der Auto- also an den Hausbesitzer wenden.