Gericht: "Schmusebär88" ging im Internet auf Kinderjagd

Ein 22-Jähriger muss sich wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Nötigung vor dem Landgericht verantworten.

Krefeld. Im Internet chattete er unter dem Nicknamen "Schmusebär88". In einem Forum suchte Markus T. (Name von der Redaktion geändert) bevorzugt nach weiblichen Bekanntschaften, möglichst mit kindlichem Anhang. Der 22-Jährige steht jetzt vor der großen Strafkammer des Krefelder Landgerichts. Er ist angeklagt des schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und der sexueller Nötigung in mehreren Fällen.

Der Angeklagte, der in der Stadtmitte wohnt, war im Falle eines Mädchens aus der Nachbarschaft geständig. Markus T. ging bei der Familie ein und aus. Im Juli diesen Jahres lockte er die elfjährige Manuela S. unter einem Vorwand in seine nur wenige Häuser entfernte Wohnung. Dort riss er ihr gegen ihren Widerstand die Hose herunter und nahm sexuelle Handlungen an ihr vor. Das Kind biss ihm in den Hals und konnte schließlich aus der Wohnung nach Hause flüchten.

Die Elfjährige berichtete ihrer Mutter von dem brutalen Überfall. Diese ging mit ihrer Tochter zur Polizeiwache Süd an der Hansastraße und erstattet Anzeige.

Staatsanwalt und Verteidigerin nehmen Rücksicht auf Zeugen

Anschließend wurden im Helios-Klinikum mehrere Verletzungen, unter anderem ein blutender Riss im Schambereich, diagnostiziert. Markus T. wurde noch am selben Tag fest- und in Untersuchungshaft genommen.

Mit Rücksicht auf die Zeugen bemühen sich Staatsanwalt, Verteidigerin und Nebenklagevertreterin um einen Kompromiss im Strafmaß. Der Strafrahmen dafür liegt zwischen sechs Monaten und bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Sollte T. auch in den anderen Fällen geständig sein und Reue zeigen, könnte das Gericht am 11. November darüber entscheiden, ob dem Antrag des Staatsanwaltes auf eine Haftstrafe "nicht über drei Jahren" stattgegeben wird.

Wie die Verteidigerin darlegt, will ihr Mandant versuchen, die Haftstrafe zu sozialer und sexueller Therapie und für eine Ausbildung nutzen. "Ich will komplett anders rauskommen, wenn ich die Strafe verbüßt habe", versichert er. Sollte er jedoch nicht gestehen, muss der einschlägig Vorbestrafte mit einer strengeren Strafe rechnen.