Theater: Belegschaft fürchtet die GmbH
Der Zeitplan steht, die Politik ist sich einig. Doch hinter den Kulissen regt sich massiver Widerstand.
Krefeld/Moenchengladbach. In seltener Eintracht präsentiert sich die Politik, wenn es um die Gründung einer Theater-GmbH geht. Vergessen sind die Scharmützel vom Frühjahr, als ein Workshop der Verwaltung mit "Empörung" und "Fassungslosigkeit" endete. Krefeld wie Mönchengladbach, CDU, SPD, FDP und Grüne: Alle wollen aus dem Theater eine gemeinnützige GmbH machen - je schneller, desto lieber. Wunschtermin ist der 1. Januar 2011.
Doch hinter den Kulissen des Theaters sieht es nicht ganz so harmonisch und friedlich aus. Viele der rund 300 betroffenen Mitarbeiter schauen mit Sorge auf die Entwicklung. "Der Weg, den die Städte gehen wollen, ist nicht besonders klar", kritisiert Burkhard Bertho, stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats. "Wir sehen in der Umwandlung Gefahren für die Beschäftigten."
Das betrifft laut Bertho sowohl Mitwirkungsrechte als auch die Arbeitsplatzsicherheit. Eine Garantie für den Fortbestand der Arbeitsverträge möchten die Städte offenbar für maximal fünf Jahre geben. "Wir befürchten, dass man sich danach auf preisgünstige Weise des Theaters entledigen könnte", sagt Bertho.
Der Gladbacher Kulturdezernent Gerd Fischer versteht die Ängste, sieht sie aber als unbegründet an. "An der rechtlichen Situation der Belegschaft ändert sich nichts", sagt Fischer. Sollten die Städte das Theater - rein hypothetisch - abwickeln wollen, seien so oder so hunderte Prozesse vor dem Arbeitsrichter die Folge: "Das gilt jetzt, das gilt auch für eine GmbH", sagt Fischer. "Und abgesehen davon: Niemand will das Theater schließen."
Laut Fischer haben die Städte "einen riesigen Aufwand betrieben, die Belegschaft mitzunehmen". Dass dies nicht immer gefruchtet hat, scheint den Dezernenten zu frustrieren: "Ich habe manchmal das Gefühl, dass nicht alle mit vollem Herzen an Lösungen arbeiten", sagt Fischer.
Nach WZ-Informationen suchen die Städte deshalb einen Weg, die Umwandlung ohne Mitwirkung des Betriebsrats über die Bühne zu bekommen. Das Mittel könnte eine sogenannte "Anwachsung" zur GmbH sein. Ob das rechtlich zulässig ist, möchte der Betriebsrat nun mit einem eigenen Rechtsgutachten prüfen. Und noch eine zweite, weitaus grundsätzlichere Frage sollen die Experten untersuchen: Ist die Gründung einer Theater-GmbH überhaupt notwendig?