Gericht verurteilt Einbrecher zu Haftstrafen

Zwei junge Männer stahlen in Krefeld unter anderem Schmuck, Smartphones und Spardosen.

Foto: Archivbild Andreas Bischof

Krefeld. Zwei junge Rumänen haben jetzt vom Krefelder Schöffengericht Freiheitsstrafen von einem Jahr und sechs beziehungsweise vier Monaten erhalten. Ihnen war vorgeworfen worden, am 26. und 30. März 2015 zweimal in Krefeld einen gemeinschaftlichen Einbruch begangen zu haben.

Da die beiden auf Anraten ihrer Pflichtverteidiger die ihnen vorgeworfenen Taten zugaben, konnte die Kammer sich darauf beschränken, nur zwei der geladenen Zeugen anzuhören und die anderen wieder nach Hause zu schicken.

Im März vergangenen Jahres waren die Zwei, fast 2000 Kilometer von zu Hause entfernt, einmal im Süden und zum anderen im Westen Krefelds in ein Einfamilienhaus eingebrochen.

Beim ersten Mal zertrümmerten sie mit einem schweren Stein die Eingangstür, beim zweiten Mal stiegen sie über die Terrassentür ins Haus ein.

In beiden Fällen stahlen sie Ausweise und Bankkarten, Uhren und Schmuck. Bei der Vernehmung durch die Polizei trug einer noch eine gestohlene wertvolle Uhr. Weiter wurden bei ihnen verschiedene Smartphones, Ringe, wertvolle Schreibgeräte der Marke Montblanc und Spardosen gefunden.

Die aus der Untersuchungshaft Vorgeführten hatten keine Eintragungen im deutschen Strafregister, jedoch mehrere im rumänischen. Das führte dazu, dass eine Bewährung nicht in Betracht kam.

Die beiden Täter sind ledig, haben aber jeder einen kleinen Sohn. Den werden sie in absehbarer Zeit nicht zu Gesicht bekommen, auch wenn sie, übersetzt durch eine Dolmetscherin, betonten, keine Straftaten mehr zu begehen. „Ich möchte brav sein“, meinte einer nach dem Plädoyer seines Anwalts.

Doch erst einmal müssen beide Bestraften wieder zurück in die Haftanstalt. Und dort haben sie es bestimmt nicht leicht, da sie der deutschen Sprache nicht mächtig sind.