Gerichtsurteil: Geldsegen für Feuerwehrleute bleibt aus
Die Mehrarbeit der Beamten hätte die Stadt knapp drei Millionen Euro gekostet.
Krefeld. Lange Gesichter bei Krefelds Feuerwehrbeamten: Voller Hoffnung hatten sie auf die Begründung zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gewartet, das ihnen einen regelrechten Geldregen bescheren sollte. Denn der mündliche Richterspruch stellte in Aussicht, dass Mehrarbeit aus den Jahren 2002 bis 2006 rückwirkend vergütet werden sollte.
Doch in der Urteilsbegründung wird jetzt klar: Nur wer auch rechtzeitig einen Antrag gestellt hat, bekommt nun rückwirkend eine Auszahlung. Immerhin ging es um rund 16 000 bis 18 000 Euro je Feuerwehrbeamten. Das hätte für den Stadt-Haushalt eine schwere Belastung bedeutet: gut drei Millionen Euro.
Die Leipziger Richter hatten auf eine Klage von Bielefelder Berufsfeuerwehrleuten hin entschieden, dass ihnen ein Teil ihrer Arbeitszeit als Überstunden ausgeglichen werden muss. Abfeiern ist kaum möglich, weil die Personaldecke knapp bemessen ist. Und einen Arbeitsmarkt, auf dem man Feuerwehrleute findet, gibt es nicht. Grund für die Überstunden ist EU-Rechtsprechung: Schon lange haben die Beamten im Durchschnitt 54 Stunden pro Woche Dienst. Dem schoben die Luxemburger Richter einen Riegel vor, indem die Arbeitszeit auf 48 Stunden begrenzt wurde.
Seit 2007 gibt es eine Übergangsregelung, durch die diese Mehrstunden zwar geleistet, aber auch bezahlt werden. Doch für die Zeit von 2002 bis 2006 schauten die Feuerwehrbeamten in die Röhre. Dabei hat sich die Zahl der Überstunden in diesem Zeitraum ordentlich summiert.
Das Bundesverwaltungsgericht erklärte aber nun in seiner Urteilsbegründung, dass ein Ausgleich für Überstunden nur ab dem Zeitpunkt geleistet werden kann, ab dem ein Antrag gestellt wurde. Nur Wehrleute, die sofort nach dem Spruch des EU-Gerichtshofs gleich an ihren Dienstherrn schrieben, hätten sich deshalb auf eine fünfstellige Summe freuen können.
Tatsächlich hat aber nicht einer in dieser Zeit einen Antrag gestellt. Das sagte Stadtsprecher Timo Bauermeister auf WZ-Anfrage. Durch das Urteil sehe man sich nun auf der sicheren Seite, keine Zahlungen leisten zu müssen. Die Richter hatten festgestellt, dass dies den Kommunen nicht auf einen Schlag im Nachhinein zumutbar wäre.
Für Horst Praß, stellvertretender Landesvorsitzender der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft und bei der Feuerwehr Krefeld tätig, ist das letzte Wort allerdings noch nicht gesprochen. Formulierungen der Urteilsbegründung könnten durchaus vom Europäischen Gerichtshof überprüft und kassiert werden. Deshalb gibt es bei den Wehrleuten noch einen kleinen Funken Hoffnung.