Gewerkschaft besorgt über Arbeitszeiten

186 Millionen Überstunden haben Arbeitnehmer im vorletzten Jahr geleistet. Die Gewerkschaft NGG warnt.

Überstunden, Arbeiten am Wochenende und in der Nacht: In Krefeld ist das für rund 1800 Beschäftigte des Gastgewerbes nicht ungewöhnlich. Ebenso wenig für die 3400 Mitarbeiter in der Ernährungsindustrie. Damit die Belastung jedoch erträglich bleibt, schreibt das Arbeitszeitgesetz maximale Arbeitsstunden und Ruhepausen vor. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) macht sich diesbezüglich Sorgen. Die NGG Krefeld-Neuss warnt mit Blick auf die laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD davor, dass es zu einer Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes „durch die Hintertür“ kommen könnte — mit erheblichen Folgen für tausende Beschäftigte in der Region.

„Flexibilität im Job kann nicht einseitig auf Kosten der Beschäftigten gehen“, sagt NGG-Geschäftsführerin Manja Wiesner. Auf dem heimischen Arbeitsmarkt sei hier längst etwas aus der Balance geraten: So leisteten Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen im vorletzten Jahr 186 Millionen Überstunden — 58 Prozent davon unbezahlt. Dies geht aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Jutta Krellmann hervor. Rechne man die Überstunden in Vollzeit-Jobs um, entspreche das in NRW 114 000 Arbeitsplätzen, so die Gewerkschaft. „Auch in Krefeld subventionieren Beschäftigte jeden Tag Unternehmensgewinne durch Gratis-Stunden. Statt immer wieder zu fordern, die Arbeitszeiten zu lockern, sollten die Arbeitgeber die vorhandene Mehrarbeit lieber auf mehr Schultern verteilen und neues Personal einstellen“, fordert Wiesner.

An die GroKo-Verhandler von CDU/CSU und SPD appelliert die Gewerkschafterin, kein „Herumdoktern“ am Arbeitszeitgesetz zuzulassen. Im 28-seitigen Sondierungspapier ist von einem neuen „Rahmen“ die Rede, um den „vielfältigen Wünschen in der Arbeitszeitgestaltung gerecht werden zu können“. Für Wiesner steht fest: „Das Arbeitszeitgesetz legt Mindeststandards für den Schutz von Gesundheit und Privatleben fest. Hier brauchen wir keine neuen Experimentierräume.“ Flexible Lösungen im Betrieb ließen sich per Tarifvertrag vereinbaren. In der Gastronomie hätten sich etwa Arbeitszeitkonten bewährt, so Wiesner. Red