Girokonto bleibt für Flüchtlinge ein Wunsch

Nur 55 Asylbewerber von 700 werden Kunden der Sparkasse.

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Krefeld. „Offenbar sind wir keinen Schritt weitergekommen“, sagt Angelika Kleinschmidt, Sprecherin des Flüchtlingsrats, in der jüngsten Sitzung des Integrationsausschusses resigniert. Erneut war das Recht auf Girokonten für Asylbewerber Thema. „Aufgrund der gut funktionierenden Kooperation zwischen der Sparkasse und der Verwaltung konnten bereits für 55 Asylbewerber zusätzlich Konten eröffnet werden“, bilanzierte die Verwaltung Fortschritte im vergangenen halben Jahr. Allerdings verschweigt sie, dass es für die meisten der derzeit rund 700 Asylbewerber immer noch keine Lösung gibt.

Bereits im November hatten Vertreter der Sparkasse im Ausschuss das Argument vorgebracht, den Geldinstituten seien aufgrund der Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GWG) sehr enge Grenzen bei der Kontoeröffnung gesetzt. Erlaubt sei dies nur bei Nachweis einer endgültigen Aufenthaltserlaubnis mit den entsprechenden Identitätspapieren wie Pass, Identitätskarte oder vergleichbare Nachweise. Daran hat offenbar auch der Vorstoß von Oberbürgermeister Gregor Kathstede im März im Verwaltungsrat der Sparkasse grundsätzlich nichts geändert.

Ausschussvorsitzender Christoph Bönders (Grüne) setzt jetzt auf übergeordnete Instanzen wie das Europaparlament. Das habe beschlossen, dass bis zum 1. Januar 2016 alle in der EU lebenden Bürger das Recht auf ein eigenes Girokonto haben müssten. Bönders: „Es müssten doch auf kommunaler Ebene Lösungen zu finden sein, die bis 2016 ohnehin gefunden werden müssen.“

Bereits vor einem halben Jahr hatte Angelika Kleinschmidt auf Beispiele aus anderen Städten hingewiesen, in denen das Gesetz flexibler ausgelegt werde. So in München, Solingen, Düsseldorf, Köln oder Soest. Die negativen Folgen beträfen Menschen, die teilweise bis zu 30 Jahre mit Duldungsstatus hier lebten. Das habe hohe Gebühren von bis zu sieben Euro pro Geldbewegung zur Folge. Überweisungen z. B. an Anwälte oder Angehörige seien damit ein hoher Kostenfaktor für Asylbewerber, die einen reduzierten Sozialhilfesatz von unter 400 Euro monatlich erhielten. Das fehlende Konto mache Überweisungen per Post oder per Barscheck notwendig, die wiederum mit hohen Gebühren belastet würden.