Haftstrafen für Überfall auf Getränkeshop

Krefeld. Der Überfall der beiden Täter aus Düsseldorf auf eine Krefelder Trinkgut-Filiale war professionell geplant und durchgeführt. Mit einer echt wirkenden, wenn auch ungeladenen Softair-Pistole hatte der mit einer Sturmhaube maskierte 26-Jährige im November 2013 die Kassiererin, eine Kundin und eine Angestellte bedroht und aus der Kasse 875 Euro genommen.

Haftstrafen für Überfall auf Getränkeshop
Foto: Schinkel, Uwe (schin)

Der 37-jährige Mitangeklagte wartete im geliehenen Fluchtfahrzeug.

Der Täter flüchtete, als ihn der Marktleiter mit einer Flasche bewarf. Ein Angestellter nahm die Verfolgung auf und erkannte einen Teil des Nummernschildes. Die Polizei konnte den Fluchtwagen bei einer Nahbereichsfahndung wenig später stellen. So konnten ein Großteil der Beute, die Waffe und die Sturmmaske sichergestellt werden.

Das Schöffengericht folgte dem Antrag des Staatsanwalts auf dreieinhalb Jahre Haft für den Haupttäter und drei Jahre für den Komplizen. Den Antrag der Verteidiger, den Fall als minderschwer einzustufen, lehnte es ab, weil die Tat geplant war. Auch der vorherige geringfügige Drogenkonsum des 26-Jährigen wurde nicht strafmindernd berücksichtigt. Dieser hatte als Grund für den Überfall das fehlende Geld für Lebensunterhalt und Drogen angegeben. Er war der Initiator des Überfalls, hatte den Tatort ausspioniert und auch das Fluchtauto von einem Freund geliehen. Die Pistole hatte er für 100 Euro erworben.

Im Strafmaß berücksichtigt wurden das Geständnis der beiden sowie die Tatsache, dass keiner der Zeugen über traumatische Nachwirkungen klagte.