Kommunahlwahl 2020 Wahlbezirke: Zuschnitt umstritten

Krefeld · Bevölkerungszahl für die Wahlkreise soll ohne Ausländer berechnet werden. SPD protestiert.

Beim Zuschnitt der Kommunalwahlkreise könnte es 2020 auch in Krefeld Änderungen geben.

Foto: dpa/Wolfram Kastl

Anfang April hat der Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP entschieden: Schon zur Kommunalwahl 2020 wird die Stichwahl zum Amt des Oberbürgermeisters abgeschafft. Eine zweite Änderung des Kommunalwahlgesetzes, über die weit weniger lautstark diskutiert worden ist, wurde dabei gleich mit beschlossen: Die Wahlkreise werden neu zugeschnitten, wozu der Paragraf 4 dieses Gesetztes um einen Satz ergänzt wird: „Bei Ermittlung der Einwohnerzahl bleibt unberücksichtigt, wer nicht Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt.“

Was ist Ziel der Änderung? Die Regierungsfraktionen in Düsseldorf wollen „möglichst gleich große Wahlkreise mit annähernd gleichem Stimmgewicht“ schaffen. Deshalb sollen bei ihrem Zuschnitt nur noch Deutsche und EU-Bürger gezählt werden, aber nicht mehr Einwohner aus Drittstaaten – zum Beispiel aus der Türkei.

Könnte dies in einigen der zuletzt 29 Krefelder Wahlbezirken für Verschiebungen sorgen – zum Beispiel in Stahldorf, wo besonders viele Nicht-EU-Ausländer leben, die deshalb abgezogen werden könnten? Die CDU-Ratsfraktion glaubt nicht daran: Die Verwaltung habe erst jüngst erklärt, dass bei der Einteilung der Wahlbezirke aktuell keine Änderungen vorgesehen seien.

SPD klagt über Wahlbezirke
„erster und zweiter Klasse“

Die Sozialdemokraten im Land vermuten dagegen, dass aus machttaktischen Gründen SPD-nahe Stadtteile kleingerechnet werden sollen zugunsten von Stadtteilen mit konservativer Klientel. Dazu sagt die Krefelder SPD-Landtagsabgeordnete Ina Spanier-Oppermann, die auch Mitglied des Stadtrats ist: „Wir bekommen nun faktisch eine Verzerrung der tatsächlichen Einwohnerzahlen und Wahlbezirke zu ,erster Klasse’ und ,zweiter Klasse’. Mandatsträgerinnen und Mandatsträger kümmern sich, nach unserem Verständnis, um alle Menschen in ihrem Wahlkreis und fragen nicht erst nach der Herkunft oder der Staatsangehörigkeit.“

Wenn man künftig Einwohner aus Drittstaaten nicht mehr berücksichtige, verstärke dies das Gefühl des Nichtdazugehörens genauso wie gesellschaftliche Konflikte. „Gerade weil in den von der geplanten Änderung betroffenen Wahlbezirken ein erhöhter Anteil an Menschen lebt, die aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage von den Kommunalwahlen ausgeschlossen sind, würde eine Vergrößerung dieser Wahlbezirke diese Menschen noch weiter von der Gesellschaft entfremden“, sagt die SPD-Abgeordnete.

Das Gesetz von CDU und FDP sei „unverantwortlich und ein Frontalangriff auf unsere gut gelebte Demokratie“, fährt sie fort. „Sie stellen Parteiinteressen über das Wohl unserer Demokratie in Nordrhein-Westfalen und schaffen so Politikverdrossenheit.“ Da es zudem die Zahlen des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT NRW) noch nicht gebe, die notwendig wären, um die Wahlbezirke in der geforderten Art und Weise zuzuschneiden, begrüßt Spanier-Oppermann den Weg ihrer Landtagsfraktion, das Gesetz gerichtlich prüfen zu lassen.

Im Bereich Stahldorf sind Zahlen in der Nähe des Grenzwerts

Die Einteilung der Wahlbezirke läuft so: Zu einem bestimmten Stichtag wird von der IT NRW die Einwohnerzahl der Stadt ermittelt – im Falle der Kommunalwahl 2020 ist dies der 1. Juli 2019. Dann wird die Gesamtzahl durch die Anzahl der Wahlbezirke geteilt, womit man die mittlere Einwohnerzahl bekommt. Und von dieser darf ein Wahlbezirk höchstens 25 Prozent abweichen (das Bundesverfassungsgericht hat für den Bund nur 15 Prozent empfohlen).

„In Krefeld sind einzig im Bereich Stahldorf die Zahlen in der Nähe des aktuellen Grenzwertes, wurden aber nicht überschritten.“ Darauf macht die CDU aufmerksam.

Das Gesetz sei mit Blick auf die Wahlkreiseinteilung „keine wesentliche neue Änderung, sondern macht die Wahlkreiseinteilung verfassungsgemäß“. Denn die vorherige Regelung habe erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken hervorgerufen. Vor diesem Hintergrund von einem Vorteil für CDU oder FDP zu sprechen, sei haltlos. Die CDU-Ratsmitglieder fühlten sich allen Krefeldern in ihren Wahlkreisen verpflichtet – dem Deutschen oder dem Niederländer genauso wie dem Schweizer und dem Nicht-EU-Bürger.